
Das kirchliche Arbeitsrecht ist traditionell als Teil des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechtes der Religionsgemeinschaften geschützt.
Das kirchliche Arbeitsrecht ist traditionell als Teil des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechtes der Religionsgemeinschaften geschützt.
Am 18. September 2023 hat die Auftaktveranstaltung zum Dialogprozess zum kirchlichen Arbeitsrecht unter Federführung des BMAS stattgefunden.
Es ist nicht vermittelbar, dass die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen nicht die gleichen Rechte haben, wie andere Beschäftigte
Vielen Dank für Ihre Frage, aktuell konzentriere ich mich voll und ganz auf mein Mandat.
In der Tat finde ich die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro eine große Errungenschaft, da sie vor allem den im Osten Beschäftigten geholfen hat