
(...) gesunken, gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang um 529.000. Im Drei-Jahres-Vergleich zu Rot-Grün ist die Arbeitslosigkeit seit dem Frühjahr 2005 um über 1,5 Mio. gesunken und das Angebot an offenen Stellen ist mit rund 1,071 Mio. (...)
(...) gesunken, gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang um 529.000. Im Drei-Jahres-Vergleich zu Rot-Grün ist die Arbeitslosigkeit seit dem Frühjahr 2005 um über 1,5 Mio. gesunken und das Angebot an offenen Stellen ist mit rund 1,071 Mio. (...)
(...) In größeren Betrieben liegt es am Betriebsrat, zu verhindern, dass bestehende Vollzeit-Stellen in 400-Euro-Stellen aufgeteilt werden. Als letzte Möglichkeit bliebe dem Deutschen Bundestag, die 400-Euro-Jobs abzuschaffen. Allerdings sehe ich dafür zurzeit keine parlamentarische Mehrheit. (...)
(...) Soweit mir bekannt, ist gesetzlich grundsätzlich geregelt, dass es spätestens nach sechs Arbeitsstunden eine Pause für den Arbeitnehmer geben muss, insofern ist Ihr Arbeitgeber bei einer Arbeitszeit von insgesamt acht Stunden verpflichtet, mindestens eine halbe Stunde Pause zu gewähren. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden beträgt die Ruhepause mindestens 45 Minuten, die Gesamtpausenzeit kann in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. (...)
(...) Auch in den einzelnen Bundesländern gibt es Anstrengungen, dem Fachkräftemangel vorzubeugen, die gemäß dem föderalen Prinzip der Bundesrepublik von den Ländern unterschiedlich ausgestaltet werden. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bemüht sich beispielsweise erfolgreich durch das Angebot eines Bildungsschecks, Arbeitnehmer zu Weiterbildungsmaßnahmen zu motivieren, indem das Land 50 % der Kosten einer Weiterbildungslehrgangs übernimmt ( http://www.bildungsscheck.com/ ). (...)
(...) Bei den Rentenabschlägen handelt es sich um versicherungsmathematische Abschläge, die sicherstellen, dass ein vorgezogener Rentenbezug für die gesamte Versichertengemeinschaft belastungsneutral ausfällt. Die längere Bezugsdauer bei einem vorgezogenen Rentenbeginn soll weder einen finanziellen Vorteil für den einzelnen Versicherten noch einen finanziellen Nachteil für die Versichertengemeinschaft bedeuten. (...)