Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Hans M. • 04.06.2008
Antwort von Katja Kipping Die Linke • 12.06.2008 (...) Das von Ihnen benannte Problem ist aber damit nicht aus der Welt. Wer eine armutsfeste Grundsicherung haben will und möchte, dass keine MindestlohnbezieherIn in die Grundsicherung (mit möglichen Freibeträgen bei Zuverdiensten) fällt, muss einen sehr hohen Mindestlohn fordern. Dagegen kennt das Grundeinkommen dieses Problem nicht, weil es bedeutet: Grundeinkommen plus Erwerbseinkommen. (...)
Frage von Stefan N. • 04.06.2008
Antwort von Ottmar Schreiner SPD • 05.06.2008 (...) Es sind Menschen wie Sie, die mich darin bestärken, mit meiner Politik fortzufahren, für meine Forderungen – deutliche Anhebung des Regelsatzes, Mindestlohn, Mindestrente etc. – zu kämpfen. (...)
Frage von Hans M. • 04.06.2008
Antwort von Gregor Gysi Die Linke • 09.06.2008 (...) Bei der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns haben wir uns vom Gesetzgeber leiten lassen, der den pfändungsfreien Betrag einer Person auf etwa 1.000,00 € festgelegt hat. Kein Gläubiger darf diesen pfändungsfreien Betrag für sich in Anspruch nehmen, deshalb haben wir gesagt, dass durch Arbeit mindestens zu gewährleisten ist, dass jemand diesen pfändungsfreien Betrag bezieht. (...)
Frage von Kurt J. • 03.06.2008
Antwort von Nina Hauer SPD • 05.06.2008 (...) Es gibt bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Rente eine einfache Faustformel: Bezieher von Regelaltersrenten dürfen unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen. Bezieher sonstiger Renten – also Rentner, die nicht die Regelaltersgrenze vollendet haben – können grundsätzlich bis zu 400 Euro im Monat ohne Auswirkungen auf die Rente hinzuverdienen. (...)
Frage von Udo S. • 03.06.2008
Antwort von Renate Künast BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 18.05.2009 (...) Für die Einführung eines Grundeinkommens müssten riesige Summen bewegt werden. Ich denke, wir sollten realistisch sein und das Geld, was wir haben, in die Absicherung derer investieren, die in einer Notlage sind. (...)
Frage von Peter F. • 03.06.2008
Antwort von Ulrich Kelber SPD • 05.06.2008 (...) Die Zwangsmitgliedschaft in der IHK betrifft ja nicht den einzelnen Menschen, auch wenn ein Betrieb nur aus einer Person besteht, sondern den Gewerbebetrieb. Auch sind die IHKs ja keine Vereine oder Verbände, also freiwillige Zusammenschlüsse, sondern öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften, die auch eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, die ansonsten durch staatliche Stellen übernommen werden müssten. (...)