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Portrait von Frithjof Schmidt
Antwort von Frithjof Schmidt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 05.10.2016

(...) Für Unternehmen bedeutet das in der Praxis, dass sie die wesentlichen Risiken ihrer konkreten Geschäftstätigkeiten erfassen und diesen im Rahmen ihrer Möglichkeiten entgegenwirken müssen. Darüber hinaus muss Opfern von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen zivilrechtliche Klagen vor deutschen Gerichten und damit einhergehend Schadensersatzforderungen ermöglicht werden. Gerade für Opfer von Menschenrechtsverletzungen, die aus Länder kommen in denen es schwierig ist rechtsstaatliche Klagemöglichkeiten wahrzunehmen, wäre eine gesetzliche Grundlage in Deutschland wichtig, um gerichtlich gegen deutsche Unternehmen vorgehen zu können, deren Unternehmenspraktiken zu Menschenrechtsverletzung geführt haben. (...)

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