Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Frank H. • 07.12.2017
Antwort von Michael Theurer FDP • 17.01.2018 (...) die Freien Demokraten setzen sich dafür ein, dass Innovationspotenziale genutzt und Alternativen zu traditionellen Produkten und Dienstleistungen entwickelt werden können. Aufgabe der Politik ist es, Planbarkeit zu garantieren, einen fairen Rechtsrahmen zu schaffen, bürokratische Hürden zu streichen und gute Ideen mit alternativen Förderungskonzepten zu befördern. (...)
Frage von Frank H. • 07.12.2017
Antwort von Thomas Jarzombek CDU • 12.12.2017 (...) Unbestritten ist, dass die Digitalisierung des Verkehrs allgemein große Chancen bietet. Fahrten miteinander zu teilen ist sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll. (...)
Frage von Anne R. • 17.11.2017
Antwort von Volker Kauder CDU • 28.11.2017 (...) haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe grundsätzlich entschieden, mich am Portal abgeordnetenwatch.de nicht zu beteiligen. (...)
Frage von Berthold P. • 09.11.2017
Antwort von Alexander Kulitz FDP • 17.01.2018 (...) sehr gerne beantworte ich Ihre Fragen, bitte aber darum die vorgesehenen Kommunikationsmittel zu verwenden, da ich grundsätzlich meine Antworten nicht über Drittanbieterplattformen wie etwa Abgeordnetenwatch geben möchte. Sie erreichen mich jederzeit per mail unter alexander.kulitz@bundestag.de (...)
Frage von Tim B. • 07.11.2017
Antwort von Marlene Mortler CSU • 20.11.2017 (...) In der Diskussion über den legalen Anbau und Verkauf von Cannabis zum Freizeitgebrauch werden entstehende Arbeitsplätze und Steuereinnahmen als Argumente für die Legalisierung angeführt. (...)
Frage von Frank H. • 07.11.2017
Antwort von Elvan Korkmaz-Emre SPD • 13.03.2018 (...) Die Regelung der Ladenöffnungszeiten ist Ländersache und in Nordrhein-Westfalen sind die Öffnungen an Sonn- und Feiertagen im Ladenöffnungsgesetz (LÖG) geregelt.Nach § 6 LÖG NRW dürfen an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Nach Absatz 4 des § 6 wird die zuständige örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, die Tage durch örtliche Satzung oder Verordnung freizugeben. (...)