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Die Regelungen des § 218 haben sich seit Jahrzehnten in der Praxis bewährt.
Dieser hart errungene gesellschaftliche Kompromiss ist eine gute Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert, aber auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes berücksichtigt.
Um eine weitere Aufwertung des Süntels zu erreichen, ist es entscheidend, dass sich engagierte Bürgerinnen und Bürger wie Sie weiterhin für den Schutz und die Bekanntmachung dieses Naturjuwels einsetzen.
Da deren Inhalt sehr stark auf die Arbeit von Carsten Schneider als Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit abzielt, möchte ich Sie herzlich bitten, die Frage direkt an das Ministerium zu wenden.