
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.
Durch eine einheitliche Berechnungsmethode für die tatsächliche Wohnfläche sollte mehr Transparenz und Rechtsicherheit geschaffen werden.
Ist die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter die Miete mindern. Eine Korrektur der Betriebskostenabrechnung ist in diesem Fall ebenfalls möglich.
Vor diesem Hintergrund sehe ich eine verpflichtende Feststellung durch einen Sachverständigen für jede Immobilie kritisch. Bauen und Wohnen sind bereits sehr teuer.
Junge Menschen liegen uns Grünen am Herzen. Das Programm „Junges Wohnen“ fördert den Bau und die Modernisierung von Wohnheimen mit jährlich 500 Millionen Euro.