Antwort 18.09.2023 von Benedikt Klingbeil SPD
Lebenshaltungskosten senken
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Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung. Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten eine weitere erwerben, so können Sie die zweite Staatsangehörigkeit erst annehmen und die deutsche behalten, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.
Insgesamt sollten freiheitlich-demokratische Gesellschaften aus der Corona-Krise die Lehre ziehen, dass Freiheitsbeschränkungen und Maßnahmen, die Kinderrechte beeinträchtigen, nur als letztes Mittel und äußerst sorgfältig eingesetzt werden sollten.