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(...) Ich teile Ihr Unverständnis darüber, dass es für einige meiner Parlamentskollegen nicht selbstverständlich ist, ihre Nebeneinkünfte offen zu legen. Dass einige wenige Kollegen gegen die beschlossene Veröffentlichungspflicht sogar klagen, kann ich nicht nachvollziehen. (...)

(...) die sogenannte "Amtseintragung" bAmtseintragungksbegehren ist in vielen Bundesländern üblich, also keine abstruse Hamburgensie. Im Gegensatz zur Straßensammlung von Unterschriften ist bei Amtseintragung Manipulation und Missbrauch weitgehend ausgeschlossen, und obwohl bei Briefeintragung ein (geringes) Missbrauchsrisiko wiederum gegeben ist, haben wir die Möglichkeit, seine Stimme auch per Brief abzugeben, bewusst so geregelt, um auch denen, für die es beschwerlich oder unmöglich ist zu den Eintragungsstellen zu gelangen, die Teilnahme zu ermöglichen. (...)

(...) In Auswertung der Debatte in der nächsten Fraktionssitzung werden wir entscheiden, wie wir diesen Verfassungsbruch des CDU-Senates weiter öffentlich machen können. Leider ist diese Art des Verfassungsbruch nicht strafrechtlich bewährt, so dass strafrechtliche Folgen sich aus dem Verfassungsbruch nicht ergeben. (...)

(...) Das glauben wir gern angesichts der Tatsache, dass die CDU-Fraktion den ganzen Verkauf ohne eigene kritische Beiträge während der parlamentarischen Beratung weitgehend kritiklos abgenickt hat. Dass diese Kultur des Abnickens nun aber soweit getrieben wird, dass im Selbstverständnis der CDU eine Befassung der Bürgerschaft quasi überflüssig erscheint, weil die CDU-Mehrheit ohnehin zustimmen würde, zeigt die ganze Arroganz der Macht der absoluten CDU-Mehrheit im Parlament. (...)

(...) 1. Jede Beschlussempfehlung zu einer Petition enthält zwingend auch eine Begründung. Zu den Petitionen holt der Ausschussdienst in der Regel Stellungnahmen der Bundesregierung oder anderer zur Auskunft verpflichteter Stellen ein, sofern nicht zu bereits vorliegenden sachgleichen Petitionen Stellungnahmen vorliegen (siehe Punkt 7.7 der Grundsätze und Richtlinien). (...)