Antwort 13.02.2024 von Simona Koß SPD
Ich kann den von ihnen beschriebenen Vorgang nicht bestätigten.
Ich kann den von ihnen beschriebenen Vorgang nicht bestätigten.
n Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.
Grundsätzlich ist die Lesbarkeit von Gesetzesentwürfen ein sinnvolles Mittel, um mehr Verständnis und Beteiligung im Gesetzgebungsprozess zu ermöglichen.
Der Abschluss des Gesetzes ist für die 50 Kalenderwoche vorgesehen, bis dahin müssen Sie sich noch gedulden.