
(...) Denn ich halte das Instrument der Abmahnung durchaus für geeignet, weil sich dadurch Privatpersonen untereinander einigen können, die sonst keine Handhabe gegen Urheberrechtsverstöße hätten. (...)
(...) Denn ich halte das Instrument der Abmahnung durchaus für geeignet, weil sich dadurch Privatpersonen untereinander einigen können, die sonst keine Handhabe gegen Urheberrechtsverstöße hätten. (...)
(...) Ihrem Vorwurf, dass ich keine Vorstellung von dem Leben eines normalen Bürgers hätte, möchte ich entschieden entgegentreten, auch ich habe vor und zum Teil während meiner Tätigkeit als Abgeordneter einen gewöhnlichen Beruf ausgeübt. Ich halte es für sehr wichtig, dass die Abgeordneten neben der Tätigkeit für den Bundestag auch weiterhin ihrer Arbeit nachgehen können, zum einen verlieren sie so nicht den von Ihnen angemahnten Bezug zur Arbeitswelt und zum andern, ist es so leichter möglich, nach Beendigung des Mandatsverhältnisses wieder im vorangegangenen Job Fuß zu fassen. (...)
(...) zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Diäten eines Abgeordneten versteuert werden und die Abgeordneten damit sehr wohl Kenntnis über die Komplexität der Steuergesetzgebung haben. Wenn Sie Einzelnachweise bevorzugen, dann müsste die Pauschale so gestaltet sein, dass eine zusätzliche Verwaltungskraft für die Abrechnung von Einzelnachweisen angestellt werden müsste. (...)
(...) Zwar sind nach geltendem Recht die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern in den Formen des Kaufs und Verkaufs der Stimme bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Die internationalen Vorgaben, aber auch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs machen jedoch auch hier eine Überarbeitung erforderlich. (...)