
(...) Ohne Zweifel muss sich die Bundesrepublik Deutschland nicht vom Iran über den Schutz von Menschenrechten belehren lassen. (...)
(...) Ohne Zweifel muss sich die Bundesrepublik Deutschland nicht vom Iran über den Schutz von Menschenrechten belehren lassen. (...)
(...) Als Mitglied der FDP und als Privatmensch lehne ich die Vorratsdatenspeicherung strikt ab. Die Unschuldsvermutung ist für mich ein wesentlicher Bestandteil der Bürgerrechte und die anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung jeglicher persönlicher Daten ist - meiner Verfassungsauffassung nach - nicht rechtmäßig. (...)
(...) Zudem beinhaltet der Gesetzentwurf die Änderung des Telemediengesetzes. Bisher bietet dieses Gesetz den Anbietern von Telemediendiensten im Internet keine Möglichkeit, Nutzungsdaten zu erheben und zu verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. (...)
(...) Soweit mir bekannt wurde auf verschiedenen Internetseiten behauptet, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes jeder Anbieter von Internetdiensten (z.B. Google, Amazon oder StudiVZ) das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzeichnen könne. Diese Meldungen beruhen auf einer nicht zutreffenden Interpretation des Gesetzesvorschlags. (...)
(...) Durch die Änderung des Telemediengesetzes soll auch für diese Fälle Rechtssicherheit geschaffen werden. Die strenge Zweckbindung der Daten nach dem Telemediengesetz bleibt dabei unangetastet. Eine Datenverarbeitung ist nur zulässig, soweit und so lange dies für die Absicherung der Technik tatsächlich erforderlich ist. (...)