Auf der Grundlage eines Entwurfs von Abgeordneten der SPD wurde dann der Antrag 17/3780 Ende des Jahres 2022 gemeinsam mit anderen Fraktionen eingebracht und zu Beginn des Jahres 2023 beschlossen.
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Wir werden diesen Antrag und seine Umsetzung in Thüringen bei unseren weiteren Aktivitäten in Baden-Württemberg ebenso im Blick behalten, wie die Umsetzung der Maßnahmen, die über den jüngsten Bundeshaushalt von der Bundesebene angestoßen werden.
Hierzu darf ich Sie auf die Drucksache Nr 17/3780 einsehbar unter https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3780_D.pdf verweisen. Hier werden unsere Aktivitäten gut beschrieben.
Die Einbeziehung aktiver Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung hat niemand geplant. Es geht in der Debatte um Menschen, die zukünftig verbeamtet werden.
Hier ist die Einbeziehung in die Rentenversicherung einzig und allein eine Frage der Gerechtigkeit. Es muss erreicht werden, dass sich auch diese Gruppe solidarisch an der Beitragsfinanzierung beteiligt.
Ich kann Sie beruhigen: Anwartschaften von aktiven und pensionierten Beamt*innen sind in Ihrem Bestand geschützt, selbst wenn es zu einer Reform kommen sollte. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, Ihre Anwartschaft auf eine Beamtenpension ist nicht in Gefahr.