
(...) Die Verbindung zwischen Paintball und "Killerspielen" mit tatsächlich ausgeübter Gewalt kann ich, ebenso wie Sie, nicht erkennen. (...)
(...) Die Verbindung zwischen Paintball und "Killerspielen" mit tatsächlich ausgeübter Gewalt kann ich, ebenso wie Sie, nicht erkennen. (...)
(...) Gerne erläutere ich die Änderungen, um zu zeigen, dass nach zahlreichen direkten Gesprächen in Berlin vor allem den Bedenken der Internet Community in vielen Punkten Rechnung getragen wurde. (...)
(...) Insgesamt ist es uns somit gelungen, das energisches Vorgehen gegen die menschenverachtende Verbreitung von kinderpornographischen Medien mit einem ausgeprägten Grundrechtsschutz zu verbinden. Aus meiner Verantwortung vor den schwächsten und schutzlosesten Mitgliedern unserer Gesellschaft – den Kindern – habe ich diesem Gesetzesentwurf zugestimmt. (...)
(...) Ihre Frage bezieht sich auf unseren Grundsatz "Löschen vor Sperren" und hat Eingang ins Gesetz gefunden. § 1, Absatz 2 und 3: "(2) Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind. Bevor das Telemedienangebot eines Diensteanbieters, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. (...)
(...) Wir haben bewusst den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als unabhängige Stelle mit der Berufung des Expertengremiums festgelegt, da wir davon ausgehen, dass dieser sorgfältig darauf achten wird, sachkundige und vertrauenswürdige Experten zu berufen. (...)
(...) der von Ihnen zitierte Satz ist die MINDESTANFORDERUNG an dieses Gremium, es hat aber sehr wohl auch das Recht, JEDERZEIT die Sperrliste des BKA zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Dazu kommt noch, dass der neue Gesetzesentwurf in §8 festlegt, dass das BKA den Diensteanbietern Auskunft erteilen muss, ob und wann sie auf der Sperrliste erscheinen und in §12 wird dann ausdrücklich festgelegt, dass der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, wenn ein Betroffener meint, er sei zu Unrecht auf die Sperrliste gesetzt worden. In diesem Fall entscheiden dann unabhängige Richter in einem rechtsstaatlichen Verfahren, ob die “Sperre“ (Zugangserschwerung) gerechtfertigt ist. (...)