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(...) Mir ist durchaus bewusst, dass es einige Menschen gibt, die meine Haltung nicht teilen und es gerne gesehen hätten, dass ich dem Gesetz nicht zustimme. Ihrem Anspruch an Parlamentariern folgend, habe ich mich aber umfassend informiert und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich es nicht grundsätzlich falsch finde, Internetseiten mit kinderpornographischen Darstellungen zu sperren. Dem habe ich, wie gesagt, durch meine Enthaltung Ausdruck verleihen wollen. (...)

(...) So auch im Fall der Internetsperren. Eine fälschliche Sperre, dass heißt eine, die nicht mit kinderpornographischen Inhalten zu tun hätte, wäre als staatliche Maßnahme gerichtlich überprüfbar. Dies sichert, dass eben kein Exekutivstaat entsteht, in dem die Behörden das sperren, was sie nicht öffentlich werden lassen wollen. (...)

(...) Ein wichtiger Punkt ist dabei der islamische Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Unser Ziel ist es, islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache durch in Deutschland ausgebildete Lehrkräfte anzubieten. (...)

(...) Die Bemühungen um die Aufklärung der Nutzer und die Verbesserung der Medienkompetenz müssen intensiviert werden.“ Grundrechte werden meines Erachtens dadurch nicht tangiert. Auch in anderen Bereichen gehen wir im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten gegen kriminelle Aktivitäten vor – warum dies unter Beachtung der Medienfreiheit nicht auch im Internet geschehen soll, erschließt sich mir nicht. (...)