Antwort 02.07.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Angelegenheit liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Logistik und Mobilität, welches dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet ist.
Die Angelegenheit liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Logistik und Mobilität, welches dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet ist.
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Die Ansätze aus dem Grundsatzprogramm werden nun in Fachgruppen weiter konkretisiert.
Deutschland und Frankreich haben die Aufnahme der Ukraine in die NATO 2008 verhindert, was sich heute als folgenschwerer Fehler herausstellt.