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(...) Lebensjahr nur zu einem Drittel angerechnet). Durch die Verlängerung der Zurechnungszeit werden in Fällen der Frühinvalidität die Abschläge weitgehend kompensiert. (...)

(...) Damit gibt es Betroffene, die sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase Sozialbeiträge entrichten mussten und müssen. Hinzu kommt, dass auf die Betriebsrenten mit ca. 18 Prozent der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag an die gesetzliche Krankenkasse fällig wird. (...)

(...) Die Anwendung des vollen allgemeinen Beitragssatzes auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge sowohl für Pflichtversicherte als auch für freiwillig versicherte Rentner ist bei der Einführung 2004 damit begründet worden, dass die eigenen Beitragszahlungen der Rentner heute nur noch gut 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der Krankenversicherung abdeckten. Im Jahr 1973 seien die Leistungsaufwendungen der Krankenkassen für Rentner in den alten Ländern noch zu rund 72 Prozent durch die für sie gezahlten Beiträge gedeckt worden. (...)

(...) - Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung - Erweiterung der Mütterrente für kinderreiche Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind (...)

(...) Die Zurechnungszeit wird für neu beginnende EM-Renten bis zur Regelaltersgrenze verlängert: zunächst im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate, anschließend bis 2031 schrittweise weiter auf das dann geltende Renteneintrittsalter. Damit haben erwerbsgeminderte Menschen zukünftig einen deutlich höheren Rentenanspruch als nach geltendem Recht. (...)