Antwort 16.02.2026 von Melanie Bernstein CDU
Ich entscheide nach Gewissen, Wahlkreisinteressen und Fraktionsentscheidungen. Meine Nebentätigkeit ist transparent offengelegt; mein Mandat hat stets Vorrang.
Ich entscheide nach Gewissen, Wahlkreisinteressen und Fraktionsentscheidungen. Meine Nebentätigkeit ist transparent offengelegt; mein Mandat hat stets Vorrang.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Zuständig sind der Rechts- und der Ausschuss für Familie.
Wer sich über die Entscheidung einer Behörde ärgert oder ein Gesetz ungerecht findet, kann eine Petition beim Petitionsausschuss einreichen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeitet derzeit an einem Entwurf zur Reform des Unterhaltsrechts. Sobald die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen hat und in den Bundestag eingebracht hat, wird dieser federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten werden.