Antwort 20.10.2025 von Till Backhaus SPD
Hauptsächlich ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz u. Geologie MV (LUNG MV) zu dem Thema befasst
Hauptsächlich ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz u. Geologie MV (LUNG MV) zu dem Thema befasst
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen sind kein Selbstzweck, sondern Ausdruck eines fairen Miteinanders von Rechten und Pflichten
Der allgemeine Schutz vor Diskriminierung gilt. Die Aufnahme des Begriffs in Art. 3 GG ist aus meiner Sicht deshalb nicht erforderlich.
Unser Ziel ist es, unseren Sozialstaat zukunftsfest aufzustellen. Wir wollen, dass Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, und dass Menschen eine echte Perspektive bekommen, wieder auf eigenen Füßen zu stehen.