
(...) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bereits den Entwurf eines „Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe“ (Angehörigen-Entlastungsgesetz) erarbeitet. (...)
(...) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bereits den Entwurf eines „Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe“ (Angehörigen-Entlastungsgesetz) erarbeitet. (...)
(...) Da Versicherte ohne Signaturchipkarte eine qualifizierte elektronische Signatur nicht abgeben können, wird nach dem Senden der Antragsdaten ein Link zum Öffnen eines Anschreibens angezeigt. Dieses ist von den Kunden auszudrucken, mit der eigenhändigen Unterschrift zu versehen und innerhalb von 14 Tagen mit den gegebenenfalls beizufügenden Beweismitteln oder Versicherungsunterlagen an den Rentenversicherungsträger zu übersenden, der die Anträge bereits auf elektronischem Weg erhalten hat. (...)
(...) Tatsächlich könnte man auf den Gedanken kommen, dass durch den Austritt Deutschlands aus der EU oder gar den Wegfall der EU-Gesetzgebungen auf der Ebene vieler europäischer Staaten erschwert würden. Es gibt aber natürlich noch immer die Möglichkeiten bilaterale oder multilitarale Abkommen zu schließen. Ob die aufgeführten Punkte dabei jedoch bei der derzeitigen Ausrichtung der Regierungen in der EU eine Chance hätten wage ich zu bezweifeln - sicher können solche Forderungen nur mit Druck "von der Straße" in die Parlamente gebracht werden. (...)
(...) in Schleswig-Holstein fehlt es in der Pflege an Personal, das ist keine neue Erkenntnis, sondern diese zieht sich nun schon durch mehrere Legislaturen und Landesregierungen. Der Pflegeberuf genießt nicht die Anerkennung, die ihm mit Blick auf seinen Wert für die Gesellschaft zusteht. Das drückt sich nicht nur in zu niedrigem Einkommen aus, auch Arbeitszeitregelungen lassen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oftmals unmöglich erscheinen. (...)
(...) Unsere Entscheidung, die Einrichtung einer Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein mitzutragen, haben wir damals nur getroffen, weil wir uns davon eine echte Aufwertung der Pflege versprechen. Ein Kammersystem wie in Deutschland, in dem Ärzte, Apotheker oder beispielsweise Psychotherapeuten mit Hilfe einer Kammer geschlossen ihre Interessen vertreten, erfordert auch eine entsprechende Institution auf Seite der Pflegenden. (...)