Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Ines L. • 01.05.2019
Antwort von Kirsten Eickhoff-Weber SPD • 16.05.2019 (...) Wir haben die Pflegeberufekammer beschlossen, weil wir der Überzeugung sind, dass die beruflich Pflegenden am besten wissen, was gute Pflege wirklich ist und sie über die Inhalte ihrer Arbeit zukünftig selber bestimmen sollen. Bislang war die Pflege fremdgesteuert, wirtschaftliche Interessen spielen dabei eine große Rolle. Andere reden über die Pflege und meinen damit aber oft nur ihre eigenen Interessen. (...)
Frage von Ines L. • 01.05.2019
Antwort von Heiner Dunckel SPD • 21.07.2019 (...) Des Weiteren wird die Kammer eine Berufsordnung ausarbeiten und mit dieser Berufsordnung regeln, was die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der beruflichen Pflege mit den ethischen Grundsätzen dazu sind. Bei unsachgemäßen Rahmenbedingungen, die von Arbeitgebern vorgegeben werden, können sich Pflegende an die Pflegeberufekammer wenden und sich auf die Berufsordnung und Berufsethik berufen, um bessere Rahmenbedingungen einzufordern. (...)
Frage von Ines L. • 01.05.2019
Antwort ausstehend von Tim Brockmann CDU Frage von Ines L. • 01.05.2019
Antwort von Claus Schaffer AfD • 02.05.2019 (...) Das Landesgesetz zur Pflegeberufekammer wurde von der damaligen Küstenkoalition aus SPD/GRUENEN und SSW erlassen; eine solche Kammer existiert tatsächlich nur in einigen Bundesländern. Die Kammer soll „...hoheitliche Aufgaben (also staatliche) wahrnehmen, die Interessen der Pflegeberufe vertreten, in der Politik mitreden und die Arbeitsbedingungen verbessern...“. Die Erwartungen an die Pflegeberufekammer konnten nicht erfüllt werden, was letztlich an der mangelhaften Umsetzung liegt. (...)
Frage von Ines L. • 01.05.2019
Antwort von Andreas Tietze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 02.08.2021 (...) Die grüne Landtagsfraktion bedauert das
negative Votum der Pflegekräfte zum Fortbestand der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein. (...)
Frage von Ines L. • 01.05.2019
Antwort von Lars Harms SSW • 03.05.2019 (...) Mit Blick auf den Aspekt der vermeintlichen Zwangsmitgliedschaft und der Zwangsbeiträge für eine Pflegeberufekammer, möchte ich auf eins ganz deutlich hinweisen: Das, was leider immer wieder als „Zwangsmitgliedschaft“ bezeichnet wird, ist allenfalls eine Pflichtmitgliedschaft. (...) Das Land Schleswig-Holstein hat zwar Haushaltsmittel für notwendige Vorarbeiten bei der Einrichtung einer Pflegeberufekammer bereitgestellt. (...) Das Ergebnis schlagen Sie in der Beitragstabelle nach und erhalten damit den zu zahlenden Kammerbeitrag. (...)