
Sehr geehrte Frau Meichsner,
Sehr geehrte Frau Meichsner,
(...) Ab Beginn der Rentenzahlung muss der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung prüfen und hierüber nach billigem Ermessen entscheiden (§ 16 BetrAVG). „Hierbei spielen die Belange des Pensionärs ebenso eine Rolle wie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. (...)
Sehr geehrter Herr Bickel,
(...) Nach langer, gründlicher Überlegung habe ich trotz grundlegender Bedenken bei der namentlichen Abstimmung der „Rente ab 67“ zu gestimmt, nachdem ich mit anderen Kolleginnen und Kollegen bei einer entsprechenden Abstimmung in der SPD-Bundestagsfraktion deutlich unterlegen war. (...) Da das geplante Gesetzesvorhaben trotz weiter bestehender Bedenken für mich nicht den Rang einer „Gewissensentscheidung“ hat, habe ich als Mitglied der Fraktion zugestimmt. (...)
(...) Mit Ihrer Feststellung über die Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre haben Sie prinzipiell recht. Bitte bedenken Sie aber auch Folgendes: (...)
(...) Das Existenzminimum wird in Deutschland nach der EVS (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe) berechnet. Die EU hat zum Teil andere Berechnungsarten, um Daten zu erheben. (...)