Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Jochen H. • 21.05.2008
Antwort von Florian Toncar FDP • 30.05.2008 (...) Für die Gewährung von Vergünstigungen wie eines kostenlosen oder geminderten Tickets für den öffentlichen Nahverkehr sowie Parkerleichterungen im gesamten Bundesgebiet sind die verschiedenen so genannten Merkzeichen ausschlaggebend. Im öffentlichen Personennahverkehr erhalten schwerbehinderte Menschen ein kostenloses Ticket, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos sind und das Merkzeichen "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) erhalten haben. Des Weiteren erhalten schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen "G" (Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt), "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) und "Gl" (gehörlos) ein kostenloses Ticket, wenn sie zugleich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, SGB VII oder SGB XII erhalten. (...)
Frage von T. K. • 21.05.2008
Antwort von Gregor Gysi Die Linke • 28.05.2008 (...) nicht sofort Realität werden, man will Schritt für Schritt den Zeitgeist verändern. Auf jeden Fall bin ich für eine bedarfsorientierte Grundsicherung. (...)
Frage von Ulrich P. • 21.05.2008
Antwort ausstehend von Ronald Pofalla CDU Frage von Hans H. • 21.05.2008
Antwort von Gerald Weiß CDU • 18.06.2008 (...) Allerdings teile ich nicht Ihre Meinung, dass man vom Arbeitslosengeld II nur „dahinvegetieren“ kann. Die Sozialleistung ist aber grundsätzlich sicherlich auch nicht mehr als ein letztes Sicherungsnetz. Mehr kann es meiner Ansicht nach auch nicht sein, weil die Steuerzahler nicht unbegrenzt belastet werden können. (...)
Frage von Daniel R. • 21.05.2008
Antwort von Ulla Schmidt SPD • 18.06.2008 Sehr geehrter Herr Röttger,
Frage von Ulrich B. • 20.05.2008
Antwort von Arnold Vaatz CDU • 10.06.2008 (...) Eine unterschiedliche Entwicklung zwischen Ost- und Westdeutschland ist dabei nicht ungewöhnlich. So stieg z.B. die Beitragsbemessungsgrenze Ost in der Rentenversicherung von monatlich 4.400 Euro (jährlich 52.800 Euro) im Jahr 2006 auf monatlich 4.550 Euro (jährlich 54.600 Euro) im Jahr 2007. In den alten Ländern blieb die Beitragsbemessungsgrenze hingegen unverändert. (...)