
Grundsätzlich ist die Einführung einer CO2-Komponente in der Maut mit Inkrafttreten der neuen europäischen Wegekostenrichtlinie bereits ab 25. März 2024 bindend.
Grundsätzlich ist die Einführung einer CO2-Komponente in der Maut mit Inkrafttreten der neuen europäischen Wegekostenrichtlinie bereits ab 25. März 2024 bindend.
Der Expertenrat hat eine Empfehlung abgegeben.
Da der Deutsche Bundestag arbeitsteilig arbeitet und ich nicht Mitglied der Arbeitsgruppe Verkehr und des Verkehrsausschusses bin, habe ich an den entsprechenden Sitzungen zur Aufarbeitung der gescheiterten PKW-Maut nicht teilgenommen.
An anderer Stelle habe ich eine aktuellere Frage Ihrerseits beantwortet.
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.