Frage von Dominik F. • 03.03.2025

Antwort von Carmen Wegge SPD • 04.03.2025
Ein Cannabisrausch kann die Fahrtüchtigkeit ebenso beeinfluss, wie ein Alkoholrausch. Bis zu einem Grenzwert von 3,5 ng/ml haben Sie nichts zu befürchten.
Ein Cannabisrausch kann die Fahrtüchtigkeit ebenso beeinfluss, wie ein Alkoholrausch. Bis zu einem Grenzwert von 3,5 ng/ml haben Sie nichts zu befürchten.
Unsere Position zur Neuaufstellung der Bahn kennen Sie bereits: Wir als Union wollen den Betrieb der Bahn und das Schienennetz voneinander trennen.
Unsere Pläne umfassen die Einrichtung von Schulstraßen, die Ausweitung von Tempo-30-Zonen und die Verbreiterung und Wartung von Gehwegen, u.v.m.
Wir haben ein vergünstigtes Seniorenticket im Wahlprogramm.