Als Teil des sog. "EU-Sixpacks" werden in der Verordnung Regelungen für Sanktionen und Anreize zur besseren Durchsetzung der korrektiven Komponente des Wachstums- und Stabilitätspaktes festgelegt.
Dadurch soll die Überwachung der Haushaltsdisziplin der einzelnen Staaten besser koordiniert und die Finanzstabilität im Euroraum gesichert werden.