Änderungsantrag der FDP zur Erhöhung der GWG-Grenze

Mit dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Überarbeitung der Abschreibungsvorschriften vorzunehmen. Hierbei soll die Bemessungsgrenze für GWG (geringfügige Wirtschaftsgüter) von derzeit 800 auf 1000 Euro angehoben werden. Dadurch würde die Pool-Abschreibung, "ein Sammelposten, bei dem Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern bis zu einem Betrag von 1000 Euro steuerlich abgeschrieben werden können, entfallen."

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt. Alle vier Oppositionsfraktionen stimmten dem Antrag zu.

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Dafür gestimmt
269
Dagegen gestimmt
358
Enthalten
0
Nicht beteiligt
82
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Der Bundestag hat am 07.11.2019 über einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen abgestimmt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, beschäftigt sich mit der weiteren steuerlichen Förderung von Elektromobilität und der Änderung einiger weiterer steuerlicher Vorschriften. Zu letzteren hatte die FDP-Fraktion insgesamt vier Anträge eingereicht. Über zwei der Anträge der Fraktion wurde namentlich abgestimmt.


Die FDP-Fraktion verweist in ihrem  Änderungsantrag auf die wachsende Globalisierung und dem damit einhergehenden stärker werdendem Wettbewerb für deutsche Unternehmen mit internationaler Konkurrenz. Bemängelt wird hierbei von der FDP-Fraktion, dass durch geleistete Unternehmenssteuerreformen in Partnerländern, die dort ansässigen Unternehmen besser bestellt sein als die Deutschen. Folglich würde Deutschland an Standortattraktiviät einbüßen, so der Antrag. Für unumgänglich hält die Fraktion die Überarbeitung der Abschreibungsvorschriften so wie eine groß angelegte Unternehmenssteuerreform. Der Antrag schlägt vor, die GWG- Grenze (Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter) auf 1000 Euro gegenüber den 800 Euro (wie es der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorsieht) anzuheben, wodurch die so genannte Pool-Abschreibung, entfallen würde. Dieser Schritt würde laut FDP-Fraktion Unternehmen in Deutschland von Bürokratie und die dadurch entstehenden Kosten entlasten.


Markus Herbrand aus der antragstellenden FDP-Fraktion kritisiert, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Ansammlung vieler kleinteiliger Maßnahmen sei und nicht genug Reformen beinhalte. Er betont die Zustimmung der anderen Oppositionsfraktionen zu der Forderung der FDP, die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1000 Euro anzuheben. Tatsächlich stimmten alle Oppositionsfraktionen dem Änderungsantrag der FDP zu.


Der Änderungsantrag der FDP- Fraktion wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen mit 358 zu 269 Stimmen abgelehnt. 221 Mitglieder der CDU-Fraktion und 136 Mitglieder der SPD-Fraktion stimmten gegen den Antrag. Von der AfD-Fraktion stimmten alle Mitglieder für den Änderungsantrag, bis auf Ulrich Oehme. Von der Fraktionen der FDP, die Linke und B90/Grüne stimmten alle Mitglieder geschlossen für den Antrag. 


Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hat die FDP-Fraktion noch einen weiteren Änderungsantrag eingereicht über den namentlich abgestimmt wurde. Dieser fordert, die Verzinsung von Steuernachforderungen von derzeit 0,5 Prozent pro Monat auf ein Zwölftel des Basiszinssatzes zu verringern. Dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Zinsreduzierung für Steuernachzahlungen stimmten bis auf die Fraktionen der FDP und der AfD keine anderen Fraktionen zu.  Änderungsantrag der FDP-Fraktion