


Sehr geehrter Herr B.,

(...) Lassen Sie es mich auf den Punkt bringen: Ich bevorzuge den persönlichen und damit direktesten Weg der Kommunikation. Daher habe ich auf meiner Homepage meine postalische Anschrift, meine E-Mail-Adresse sowie meine Telefonnummer angegeben. (...)

(...) Jedoch möchte ich Sie an dieser Stelle auf die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung aufmerksam machen. Dieser können Sie aus § 15 entnehmen, dass es für Arzneimittel eine Kennzeichnungspflicht gibt, die Ihnen eine umfassende Auskunft über das jeweilige Produkt gibt, sei es auf der Verpackung oder auf dem Beipackzettel. (...)

Sehr geehrte Frau H.,
bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an den Leiter unseres Arbeitskreises Gesundheit, Herrn Professor Dr. Axel Gehrke.
Mit freundlichen Grüßen