Änderung des Bundeswahlgesetzes

Mit dem Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD streben die Regierungsfraktionen eine Änderung des Bundeswahlgesetzes an. Damit soll einer Beeinträchtigung der Akzeptanz des Parlaments in der Bevölkerung entgegengewirkt werden.

Mit 362 Stimmen wurde der Gesetzentwurf angenommen. Nur die antragstellenden Regierungsfraktionen stimmten für den Entwurf, alle anderen Fraktionen entschieden sich dagegen.

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Dafür gestimmt
362
Dagegen gestimmt
281
Enthalten
8
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Die Regierungsfraktionen schreiben im Gesetzentwurf, dass von einer weiteren Erhöhung der Sitzanzahl im Deutschen Bundestag ausgegangen werden könne. Um das Parlament nicht an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit zu bringen und die Akzeptanz des Bundestages in der Bevölkerung nicht zu beeinträchtigen, soll das Bundeswahlgesetz wie folgt geändert werden:

  • Die Anzahl der Wahlkreise soll verringert werden. Tritt das Gesetz in Kraft, werden die Wahlkreise zum 1. Januar 2024 von 299 auf künftig 280 reduziert.
  • Mit dem Ausgleich von Überhangmandaten soll zukünftig erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen werden.
  • Ein weiterer Aufwuchs (u.a. durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Lis-tenmandate der gleichen Partei) in anderen Ländern soll vermieden werden, wobei  eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleiben soll.
  • Der Deutsche Bundestag soll eine Reformkommission einsetzen, die sich mit den Fragen des Wahlrechts befasst und Empfehlungen dazu erarbeitet.

Mit 362 Stimmen wurde der Gesetzentwurf angenommen. Nur die antragstellenden Regierungsfraktionen stimmten für den Entwurf, alle anderen Fraktionen entschieden sich dagegen.