
(...) Abgeordnetengesetzes (AbgG) basieren. Im AbgG ist sehr wohl geregelt, wie Sie es nennen; "was Abgeordnete dürfen und was nicht [...]." (...)

Sehr geehrter Herr Balkenhol,

(...) Auch inhaltlich halte ich Ihren Vorschlag für nicht vernünftig. Nichts ist gewonnen, wenn Abgeordnete als Angestellte behandelt werden. Wer soll die Arbeitsleistung von Abgeordneten überwachen? (...)

(...) Die Wählerinnen und Wähler können aber auch ethische Aspekte in ihre Entscheidung mit einbeziehen, indem Sie zum Beispiel Abgeordnete deren Nebeneinkünfte ein aus ihrer Sicht vertretbares Maß überschreitet, nicht mehr wählen oder überprüfen, inwieweit das Abstimmungsverhalten des jeweiligen Mitglied des Deutschen Bundestages ihren politischen Vorstellungen entspricht. Das entscheidende Disziplinierungsinstrument für eine Abgeordneten in einer Demokratie ist die Wiederwahl. (...)

(...) Zum einen ist ein Abgeordneter kein Angestellter, zum anderen gibt es in der Bundesrepublik kein imperatives Mandat, d.h. man darf Abgeordneten keine Weisungen erteilen, wie es Ihr Vorschlag beinhaltet. (...)

(...) Unsere Demokratie kennt die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative. Diese drei Staatsgewalten sollen frei und unabhängig sein. (...)