Rentenpaket

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag das Rentenpaket beschlossen.

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Dafür gestimmt
459
Dagegen gestimmt
64
Enthalten
60
Nicht beteiligt
47
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.

Das sind die wichtigsten Punkte des Rentenpakets:

- Abschlagsfreie Rente mit 63: Nach 45 Beitragsjahren sollen Beschäftigte künftig mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Das gilt für die Jahrgänge bis einschließlich 1952. Ab dann wird das Renteneintrittsalter stufenweise erhöht. Wer nach 1963 geboren ist, kann ab 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Um Renteneintritte bereits mit 61 zu vermeiden, hat sich die Große Koalition am Montag darauf verständigt, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Renteneintritt nicht berücksichtigt werden. Ansonsten werden Zeiten der Arbeitslosigkeit aber angerechnet.

- Mütterrente: Die sog. Mütterrente wird ausgeweitet. Für die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, wird ein zusätzlicher Rentenpunkt pro Kind bewilligt. Für ihre Erziehungszeiten erhalten Mütter bzw. Väter einen zusätzlichen Pauschalbetrag pro Kind von rund 28 Euro in den alten und rund 26 Euro in den neuen Bundesländern.

- Erwerbsminderungsrente: Erwerbsgeminderte bekommen zwei Jahre zusätzlich angerechnet: Das bedeutet, sie werden so gestellt, als hätten sie zwei Jahre länger mit einem durchschnittlichen Gehalt gearbeitet und eingezahlt.

- Anhebung des Reha-Deckels: Als Anpassung an den demografischen Wandel (in den nächsten Jahren wird sich der Anteil der reha-bedürftigen Versicherten aufgrund der Altersverteilung in der Bevölkerung erhöhen) wird das Budget stufenweise erhöht.

- Flexi-Rente: Am Montag haben sich Union und SPD auf eine sog. Flexirente geeinigt. Nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze soll es möglich sein, befristet weiterbeschäftigt zu werden, ohne weiter in die Rentenkasse einzuzahlen. Dies war ein Anliegen des Mittelstandsflügel der CDU.

Das Rentenpaket soll 2014 rund 4,4 Mrd. Euro kosten und zunächst vollständig aus der Rentenkasse finanziert werden. In den Folgejahren steigen die Kosten laut Gesetzentwurf (2015: ca. 9 Mrd. Euro, 2030: ca. 11 Mrd. Euro). Ab 2019 will sich der Bund jährlich mit bis zu 2 Mrd. Euro an der Finanzierung beteiligen.

Kritiker bemängeln u.a., dass die Kosten des Rentenpakets den Beitragszahlern der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebürdet würden, während z.B. Beamte oder Ärzte keinen finanziellen Beitrag leisteten. Die zusätzliche Belastungen der Rentenkasse würde längerfristig zu sinkenden Leistungen und steigenden Kosten für die Beitragszahler führen. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Mütterrente auf die staatliche Grundsicherung angerechnet wird. Frauen mit niedrigen Renten profitierten deswegen kaum oder gar nicht von der Ausweitung der Mütterrente.

Die Linke hatte eigene Anträge zur Abstimmung gestellt. In einem Gesetzentwurf forderte die Linksfraktion die Abschaffung der Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten. Mit zwei Anträgen wollte die Fraktion die Verbesserung der "Mütterrente" sowie die Anhebung des Rentenniveaus erreichen. Keiner der Anträge fand eine Mehrheit.

Weitere Informationen gibt es auf der Regierungsseite www.rentenpaket.de. Der Gesetzesentwurf hier einzusehen.