Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag dem Gesetzesentwurf der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zugestimmt. Die Fraktionen der Linken und der Grünen enthielten sich jeweils geschlossen.

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Dafür gestimmt
449
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
127
Nicht beteiligt
45
Abstimmungsverhalten von insgesamt 621 Abgeordneten.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, der Zollverwaltung Kontrollbefugnisse in der Überprüfung der Lohnuntergrenze bei Leiharbeitern zu übertragen, um die Einhaltung dieser Lohnuntergrenze effektiv und effizient überprüfen zu können. Zudem soll die Zollverwaltung mit den entsprechenden Verfolgungs- und Ahndungsbefugnissen ausgestattet werden. Die Gesamtumsetzung des Gesetzes obliegt jedoch weiterhin der Bundesagentur für Arbeit und Soziales.