Erfolg unserer Transparenzaktion: Bundesregierung will tausende Lobbypapiere offenlegen
Großer Erfolg für unsere Transparenzaktion #GläserneGesetze: Die Bundesregierung will sämtliche Gesetzentwürfe und Lobbyisten-Papiere der vergangenen Jahre ins Netz stellen. Damit reagierte sie auf die mehr als 1.600 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern, die auf die Herausgabe einzelner Dokumente gedrängt hatten. Nun wird endlich öffentlich, was in den Lobbyisten-Stellungnahmen steht und ob diese womöglich Eingang in Gesetze gefunden haben.
Kommentare
Kay Lüneburg am 12.07.2017 um 19:22 Uhr
PermalinkMeine Hochachtung, ich ziehe den Hut vor dieser grandiosen Leistung und bin schon sehr gespannt, bestimmte Papiere zu lesen. Bitte machen Sie so weiter!
Martin Emmler am 17.07.2017 um 21:37 Uhr
PermalinkIch freue mich diese Papiere im Internet zu lesen...
Wie lautet der Link?
abgeordnetenwatch.de am 20.07.2017 um 11:57 Uhr
Antwort auf von Martin Emmler
PermalinkHallo Martin,
sobald die Stellungnahmen und Gesetzentwürfe durch die Ministerien veröffentlicht sind, werden wir sie zentral unter https://stellungnah.me/ sammeln. Wir gehen davon aus, dass die Ministerien demnächst damit beginnen wird, die Dokumente online zu stellen.
Beste Grüße
Martin (abgeordnetenwatch.de)
Helmut-wk am 04.09.2017 um 10:36 Uhr
PermalinkInteressant ist der Unterschied zwischen den Schreiben für Verbände und für Unternehmen.
Dass bei Verbänden nicht au8f den Schutz personenbezogenen Daten hingewiesen wird, ist logisch: ein Verband ist zwar eine juristische Person, aber hat i.d.R. kein Interesse, dass seine Kontaktdaten geheim bleiben.
Wichtig ist aber, dass die Verbände darauf hingewiesen werden, dass ein allgemeiner Widerspruch in der Regel zwecklos ist, während bei Unternehmen so formuliert wird, als ob jeder (auch unbegründete!) Widerspruch akzeptiert wird.
Das hat ein Geschmäckle. Und wer seine Einmischung nicht veröffentlicht haben will (sondern nur den nicht zu verhinderten Hinweis, dass von Ihm "zu dem Gesetzgebungsvorhaben eine Stellungnahme übermittelt wurde", der wird dafür sicher seine "guten" Gründe haben :-(
deLikedeeler am 13.09.2019 um 03:53 Uhr
PermalinkGlückwunsch,trotzdem ,ein fader Beigeschmack bleibt (das man hier erst zum Gericht rennen muss-das spricht Bände- um eine Offenlegung zu erreichen -dazu einen Dank für Eure Arbeit)- & verstärkt hierzu ,mein Misstrauen , das hier auch wirklich alles offen gelegt wird!??
Inwiefern ist dieses nachvollziehbar/kontrollierbar? & wer kontrolliert es?
abgeordnetenwatch.de am 17.09.2019 um 11:36 Uhr
Antwort auf von deLikedeeler
PermalinkVielen Dank für Ihren Beitrag! Bei der Veröffentlichung der Stellungnahmen von Interessenakteuren ist es leider wie so oft: Kontrollieren lässt sich nicht, ob sämtliche Dokumente tatsächlich auch veröffentlicht wurden. Die Öffentlichkeit muss deswegen darauf vertrauen, dass alle vorliegenden Stellungnahmen öffentlich gemacht werden.
In der Praxis ist es eher unwahrscheinlich, dass eine Stellungnahme bewusst nicht ins Internet gestellt wird, um den Inhalt zurückzuhalten. Zum einen würde dies nur dann Sinn ergeben, wenn der Inhalt der Stellungnahme besonders brisant wäre, was im Rahmen der sehr formalisierten Verbändeanhörung eher nicht zu vermuten ist - brisante Schreiben würden eher nicht als "Stellungnahme" ans Ministerium geschickt, sondern per "normalem" Brief, der nicht unter die Selbstverpflichtung zur Veröffentlichung fällt. Außerdem würde bei Bekanntwerden einer zurückgehaltenen Stellungnahme der öffentliche Image-Schaden beträchtlich sein.
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