BVerwG-Schreiben zu Parteispenden-Klage

Parteispenden-Klage: Bundestag geht in Revision

Erst im April hat abgeordnetenwatch.de in zweiter Instanz einen Prozess gegen den Deutschen Bundestag gewonnen, in dem es um Informationen zu Parteispenden ging. Die Parlamentsverwaltung wollte verhindern, entsprechende Dokumente veröffentlichen zu müssen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte aber, dass sie dazu verpflichtet sei, auf Anfrage die Unterlagen rauszugeben. Nun geht der Bundestag in Revision – und verweigert sich so erneut der demokratischen Kontrolle.

von Gast / gelöscht, 15.06.2018

Parteispenden unterliegen gesetzlichen Auflagen. Ob die eingehalten werden, prüft die Bundestagsverwaltung. Aber wie sie dabei vorgeht und welche Maßnahmen sie ergreift, wenn eine Partei gegen die Auflagen verstößt, das darf die Öffentlichkeit nicht erfahren – findet jedenfalls die Bundestagsverwaltung selbst. Und obwohl bereits zwei Gerichte entschieden haben, dass sie entsprechende Unterlagen herauszugeben hat, verweigert die Bundestagsverwaltung weiterhin die Veröffentlichung. Nun ist sie beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Revision gegangen (Az. BVerwG 7 C 20.18)

BVerwG-Schreiben zu Parteispenden-Klage

Erst im April hatte abgeordnetenwatch.de mit einer entsprechenden Transparenzklage in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen: Die OVG-Richter betonten, dass die Parlamentsverwaltung laut dem Informationsfreiheitsgesetzt (IFG) eine Kontrolle ihres Handels ermöglichen und somit die entsprechenden Dokumente veröffentlichen müsse. Der Bundestag dagegen hatte sich auf das Parteiengesetz berufen, bei dem ein Auskunftsanspruch wie beim IFG nicht vorgesehen sei. Mit ihrer Rechtsauffassung konnte die Parlamentsverwaltung die Gerichte bisher aber nicht überzeugen.

Mehrere Merkwürdigkeiten

In der Vergangenheit hatte es auch immer wieder Merkwürdigkeiten gegeben, die dringend aufgearbeitet werden müssten. Drei Beispiele hatten wir hier schonmal aufgeführt: Dabei ging es um eine illegale CDU-Parteispende aus Aserbaidschan, eine Strafzahlung gegen DIE PARTEI (mit der Aktion „Geldverkauf“ hatte die Satirepartei 2014 auf eine Hintertür im Parteiengesetz aufmerksam gemacht, die zuvor von der AfD genutzt worden war) und die Versetzung eines unbequemen Beamten, der in seiner Karriere einige Parteispendenskandale aufgedeckt hat.

[Keine Recherche mehr verpassen: Hier für den kostenlosen abgeordnetenwatch.de-Newsletter eintragen]

Nun hat der Bundestag also angekündigt, auch gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Revision zu gehen. Und solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt alles verschlossen. Bis es vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu einer Entscheidung kommt, werden voraussichtlich Jahre vergehen.

Die Anwalts- und Gerichtskosten begleicht die Bundestagsverwaltung dabei selbstverständlich aus Steuergeldern. Und auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass das Bundesverwaltungsgericht anders entscheidet als das OVG Berlin-Brandenburg, zögert der Bundestag es weiter heraus, die Akten veröffentlichen zu müssen.

Trotzdem wollen wir das Informationsrecht aller Bürgerinnen und Bürger auch in dritter Instanz verteidigen. Und dafür brauchen wir Sie: Geben Sie uns in dieser wichtigen Auseinandersetzung die nötige Rückendeckung und werden Sie Förderin/Förderer von abgeordnetenwatch.de (schon mit 5 Euro im Monat).


 

Lizenz: Der Text auf dieser Seite steht unter der Creative Commons Lizenz BY-NC-SA 4.0.