Baden-Württemberg - Fragen & Antworten

Frage von Nadin P. • 01.11.2022
Freundlich lächelnder Mann Anfang Vierzig mit Krawatte.
Antwort von Andreas Deuschle
CDU
• 02.11.2022

Wir haben die Ampel deshalb dazu aufgefordert, die Energiepreispauschale allen Bürgerinnen und Bürgern zügig auszuzahlen

Frage von Nadin P. • 01.11.2022
Portrait von Nicolas Fink
Antwort von Nicolas Fink
SPD
• 08.11.2022

Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die seit September 2022 ausgezahlt wird.

Frage von Nadin P. • 01.11.2022
Andrea Lindlohr Bild 2021
Antwort von Andrea Lindlohr
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 09.11.2022

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine betrifft auch uns hier in Deutschland, und gerade der sprunghafte Anstieg der Energiepreise bringt soziale Härten und wirtschaftliche Gefahren mit sich. Im Frühjahr hat die Bundesregierung beschlossen, alle Arbeitnehmer*innen über die Arbeitgeber*innen mit der Energiepauschale zu entlasten. Dies hatte laut Bundesregierung vor allem administrative Gründe. Mit der aktuellen Regelung gibt es keine Möglichkeit, Erwerbslose zu unterstützen.

Portrait von Reinhold Pix
Antwort von Reinhold Pix
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 15.11.2022

Gerade läuft die Aufstellung des Doppelhaushalts 2023/24, in die ich aufgrund meiner Mitgliedschaft im Finanzausschuss involviert bin. Der Haushalt wird in zahlreichen präsenzpflichtigen Sitzungen diskutiert. Deshalb habe ich praktisch keine freien Termine, was mein Büro manchmal verzweifeln lässt.

Frage von Peter G. • 26.10.2022
Portrait von Dr. Markus Rösler
Antwort von Markus Rösler
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 09.11.2022

Laut aktuellem Beschluss der Bundesregierung ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erhalt der Energiepreispauschale (EPP), dass ein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung bezogen wird. Laut §19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes handelt es sich bei den Bezügen aus dem Vorruhestand jedoch um einen Arbeitslohn aus einer früheren Dienstleistung. Aufgrund dieser bundesweit einheitlichen Regelung erhalten Bürger:innen mit Vorruhestandsbezügen keine EPP.

E-Mail-Adresse