Änderungen im Fischereigesetz

Der von FDP/DVP eingebrachte Antrag wurde mit den Stimmen von den Grünen und der Mehrheit der CDU abgelehnt.

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Dafür gestimmt
41
Dagegen gestimmt
80
Enthalten
4
Nicht beteiligt
18
Abstimmungsverhalten von insgesamt 143 Abgeordneten.

Die FDP/DVP Fraktion hatte folgende Änderungen im Fischereigesetz vorgeschlagen:

  1. Das Mindestalter für den Jugendfischereischein soll von zehn auf sieben Jahre gesenkt werden.
  2. Das Nachtangelverbot soll aufgehoben werden.

Begründet werden die vorgeschlagenen Änderungen damit, dass ein Modernisierungsprozess nötig sei. Fischereivereine seien im Nachteil, weil sie den Nachwuchs mit 10 Jahren zu spät ins Boot holen, da es in sonstigen Vereinen andere Altersgrenzen gibt. Zudem würden die Kinder trotzdem in der Gegenwart eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln.
Was das Nachtangelverbot angeht, prangert auch hier die FDP/DVP-Fraktion an, dass es dies in der Form in keinem anderen Bundesland gebe und veraltet sei. Hier würden außerdem Regelungen bestehen bleiben, die über Staatsverträge beschlossen wurden, z.B. den Bodensee-Obersee, den Bodensee-Untersee und den Seerhein.

Für den Antrag von FDP/DVP stimmten FDP/DVP, SPD und die AfD, dagegen jedoch die Grünen und mehrheitlich die CDU, womit der Antrag abgelehnt wurde. Die zwei CDU-Abgeordneten Arnulf Freiherr von Eyb und Karl Zimmermann enthielten sich ebenso wie die fraktionslosen Abgeordneten Wolfgang Gedeon und Claudia Martin. Die Grünen argumentierten, dass bei einer Gesetzesänderung immer die gesamte Gesellschaft in den Änderungsprozess eingebunden werden solle und nicht, wie in diesem Fall, nur Vertreter aus Fischereivereinen sowie Natur- und Tierschutzorganisationen. Dass es erst vor einem Jahr eine Entscheidung zum Mindestalter gegeben hätte und damit die Entscheidung über das Thema im Parlament schon gefallen sei, monierte die CDU-Fraktion. Darauf, dass trotzdem eine volljährige Person mit Fischereischein anwesend sein müsse, verwies die SPD. Laut AfD solle man lieber den Fokus auf den Kormoran legen. Der eingewanderte Vogel verzehre jährlich 300 t Fisch und sei damit ein viel größeres Problem, als das Nachtangelverbot.