Mindestlohn unbürokratischer gestalten

Nach Einführung des flächendeckenden Mindestlohns am 1. Januar 2015 forderte die CDU in ihrem Antrag Regelungen, die den Mindestlohn mit weniger bürokratischem Aufwand verbinden. Der Antrag wurde von der Parlamentsmehrheit abgelehnt.

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Dafür gestimmt
44
Dagegen gestimmt
44
Enthalten
0
Nicht beteiligt
3
Abstimmungsverhalten von insgesamt 91 Abgeordneten.

Gerade für die „klein- und mittelständisch geprägte Thüringer Wirtschaft“ sowie für Vereine und Verbände seien die Ausführungsbestimmungen zum Mindestlohngesetz mit darin vorgesehenen Dokumentationspflichten eine zusätzliche Belastung, so die CDU.

In ihrem Antrag fordert die CDU daher, die Regelungen von „unnötigen“ Pflichten zur Dokumentation zu befreien bzw. diese für geringfügig Beschäftige ganz auszusetzen, den Verwaltungsaufwand der Regelumsetzungen zu verringern und eine rechtliche Präzisierung der Prüfpflichten von Unternehmern vorzunehmen.

Die Fraktion argumentiert mit dem hohen Aufwand für Unternehmen in der Überprüfung von (z.T. vorgegangener) Mindestlohnauszahlungen und in der bis zu zwei Jahre andauernden Archivierung von Dienstzeitaufzeichnungen. Darüber hinaus weise man auf die hohen Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro hin, die bei Verstößen anstehen, was selbst für kleinere Vereine und Verbände gelten würden.

Nachdem am 5. Januar 2015 der Antrag der CDU dem „Ausschuss Soziales, Arbeit und Gesundheit“ sowie dem „Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft“ überwiesen worden ist, entschied dieser nach Beratung eine Ablehnung des Antrags zu empfehlen. Da keine Mehrheit im Landtag gegen die Beschlussempfehlung stimmte, ist in der Abstimmung am 28. Mai der Antrag der CDU abgelehnt worden.