Abgeordneter verstieß jahrelang gegen Transparenzpflichten – mit dem Wissen des Bundestages

Ein CSU-Bundestagsabgeordneter hat mit dem Wissen des Bundestages jahrelang gegen die Transparenzpflichten verstoßen, ohne dass es für ihn spürbare Konsequenzen gab. Seit 2011 meldete er Nebeneinkünfte verspätet, teilweise überschritt er die Fristen um mehrere Jahre. Recherchen von abgeordnetenwatch.de zeigen unterdessen: Die Zahl der groben Verstöße durch Abgeordnete hat in den vergangen Jahren stark zugenommen. Das dürfte kein Zufall sein.

von Martin Reyher, 15.05.2020
Max Straubinger (CSU), Rüge durch den Bundestagspräsidenten

Der CSU-Politiker Max Straubinger pflegte in den vergangenen Jahren eine recht eigentümliche Auslegung der Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete. Dass Nebeneinkünfte innerhalb von drei Monaten beim Bundestagspräsidenten zu melden sind, verstand Straubinger lange Zeit eher als unverbindliche Handlungsempfehlung denn als verpflichtende Vorgabe: Zunächst ließ er sich mit manchen seiner Meldungen vier oder mehr Monate Zeit, später war die Fristüberschreitung in Jahren zu messen.

Nun sind Straubingers wiederholte Verstöße auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und dessen Stellvertreter:innen zu viel geworden. In der Drucksache 19/17700 vom 22. April stellte das Bundestagspräsidium formal zahlreiche Verstöße von Max Straubinger gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages fest, was einer öffentlichen Rüge gleichkommt, aber zunächst keine weiteren Konsequenzen hat. Straubinger ist einer der einflussreichsten CSU-Abgeordneten im Bundestag, viele Jahre war er stellvertretender Vorsitzender sowie Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe. 2006 klagte er mit acht weiteren Abgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Einführung von Offenlegungspflichten bei Nebeneinkünften.

Mehrfach auf Fristüberschreitung hingewiesen

Max Straubinger, CSU-Bundestagsabgeordneter

In der Drucksache des Bundestagspräsidiums werden weit mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen aufgeführt, in keinem einzigen Jahr seit 2011 hielt sich der CSU-Abgeordnete demnach an die Verhaltensregeln. Die Verstöße betreffen Straubingers außerparlamentarische Tätigkeiten als Generalvertreter der Allianz-Versicherung, die er im Herbst 2019 aufgab, sowie als Beirat des bayerischen Sparkassenverbandes und als Landwirt. Nach Angaben auf seiner Bundestagsseite erhielt der CSU-Politiker für diese Tätigkeiten seit 2011 mehr als 700.000 Euro brutto – über viele Zahlungseingänge wurde die Öffentlichkeit mehrere Monate bzw. Jahre im Unklaren gelassen.

Straubinger störte sich auch nicht daran, dass er von der Bundestagsverwaltung mehrmals auf die Fristüberschreitungen aufmerksam gemacht wurde. Insgesamt viermal, so heißt es in der Rüge des Bundestagspräsidiums, sei er „schriftlich, zuletzt mit Schreiben vom 16. Mai 2019, auf die Pflicht zur Fristwahrung hingewiesen worden“, dennoch habe er „erneut gegen die Anzeigefrist verstoßen“.

Warum nahm die Bundestagsverwaltung die Regelverstöße jahrelang hin?

Wie Verstöße durch Abgeordnete geahndet werden

Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln erhalten Abgeordnete in den meisten Fällen lediglich eine interne, also eine nicht öffentliche Ermahnung. Dies ist die niedrigste von drei Sanktionsstufen. Die zweit schwerste Sanktion ist eine öffentliche Rüge, die seit Verschärfung der Verhaltensregeln 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde. Höchststrafe ist ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät (ca. 60.000 Euro), das bislang in einem Fall verhängt wurde.

Das wiederum wirft die Frage auf, warum die Bundestagsverwaltung die notorischen Regelverstöße des CSU-Abgeordneten jahrelang hinnahm und es offenbar bei bloßen Hinweisschreiben beließ. Eine Anfrage von abgeordnetenwatch.de vermochte die Parlamentsverwaltung bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht zu beantworten. Offen bleibt deshalb auch, ob Straubinger mit einem Ordnungsgeld zu rechnen hat, das bis zu einer halben Jahresdiät betragen kann (ca. 60.000 Euro).

Ein Ordnungsgeld ist die schärfste Sanktion bei einem Verstoß gegen die Transparenzpflichten, wird aber so gut wie nie verhängt. Erst ein einziges Mal wurde mit der CDU-Abgeordneten Karin Strenz eine Volksvertreterin zur Kasse gebeten. 2019 musste Strenz 20.000 Euro zahlen, weil sie Nebeneinkünfte aus einer Lobbytätigkeit lange Zeit vor der Öffentlichkeit verbarg. Diesen Verstoß gegen die Offenlegungspflicht hatte abgeordnetenwatch.de zwei Jahre zuvor nachgewiesen.

abgeordnetenwatch.de-Klage gegen den Bundestag

Neue abgeordnetenwatch.de-Recherchen zeigen, dass sich die groben Regelverstöße durch Volksvertreter:innen seit einigen Jahren häufen. Seit Verschärfung der Verhaltensregeln im Jahr 2005 haben Abgeordnete in insgesamt zehn Fällen eine Rüge erhalten, dies ist nach einem Ordnungsgeld die zweit stärkste Sanktion. Mehr als die Hälfte der Rügen fallen in die vergangenen drei Jahre, besonders auffällig dabei: das Jahr 2019.

Dass die Zahl der Rügen 2019 derart anstieg, ist vermutlich kein Zufall. Im Oktober 2018 hatte abgeordnetenwatch.de Klage gegen die Bundestagsverwaltung vor dem Berliner Verwaltungsgericht eingereicht, um mehr über Regelverstöße durch Abgeordnete zu erfahren, die mit einer internen Ermahnung abgehandelt wurden und nicht an die Öffentlichkeit drangen. Möglicherweise reagierte die Parlamentsverwaltung auf unsere Klage, indem sie nun stärker durchgriff.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Max Straubinger wollte auf Anfrage nichts zu den Gründen seiner wiederholten Verstöße gegen die Transparenzpflichten sagen. In einer Stellungnahme behauptete er, abgeordnetenwatch.de wolle beruflich selbstständige Parlamentarier aus den Parlamenten „vertreiben“. Deswegen werde er die Fragen nicht beantworten. 

Nachtrag 25. Mai 2020:

Während Straubinger gegenüber abgeordnetenwatch.de eine Antwort verweigerte, äußerte er sich auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung. Demnach sah die Bundestagsverwaltung erst genauer hin, nachdem abgeordnetenwatch.de die Klage eingereicht hatte. Die SZ schreibt

"Doch selbst der laxe Umgang mit Straubinger scheint, verglichen mit der früheren Praxis, eine Verschärfung zu sein. Das liegt vielleicht auch daran, dass das Portal Abgeordnetenwatch.de im Oktober 2018 eine Klage gegen die Bundestagsverwaltung eingereicht hat, um mehr über die bisher nicht veröffentlichten Regelverstöße der Abgeordneten zu erfahren. Eine Verbindung damit würde jedenfalls zur Schilderung von Straubinger passen: "Bis Ende 2018 hatte niemand moniert, wenn man die Einnahmen nicht rechtzeitig gemeldet hat", sagte er der Süddeutschen Zeitung."


Nachfolgend eine Übersicht mit allen Rügen und Ordnungsgeldern wegen eines Verstoßes gegen die Verhaltensregeln durch Bundestagsabgeordnete:

Fragen an die Bundestagsabgeordneten? Hier geht es zur Fragefunktion auf abgeordnetenwatch.de

Lizenz: Der Text auf dieser Seite steht unter der Creative Commons Lizenz BY-NC-SA 4.0.

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Kommentare

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Hallo Herr Reyher
Respekt für all die die sich gegen die Mächtigen stellen und
nicht nur nett fragen sondern auch unangenehme Fragen stellen.

Aber ich verstehe eins nicht ..
Wie kann man nach all den Jahren in denen Politiker wieder und wieder betrogen, gelogen haben
hoffen/annehmen diese würde ein Gewissen haben oder gar Reue empfinden ?

Jemand der sich über Jahre den Weg nach oben gebahnt hat weiss viel und kennt viele die auch manches wissen
und man lernt das Gesetz gilt nur für die kleinen Leute

Ihr deckt jetzt zwar paar Missstände auf aber vieles bleibt verborgen
Da gibt es keine Email kein Brief.. dafür gibt es Rechtanwälte/Berater die für Geld alles möglich machen
Diese "Schattenwelt" gab es schon vor 2000 Jahren und wird es auch in Zukunft geben
Jedes Land hat seine schwarzen Schafe und niemand wird das stoppen können

Ob ein kleiner Dieb oder ein grosser Politiker
heute erwischt und eingesperrt.. stehen morgen 3 neue auf
solange die Gier nach Geld und Macht unser Leben bestimmt
wird es Missbrauch geben

Antwort auf von Bajus

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Hallo Bajus, vielen Dank für die Rückmeldung. Es geht nicht um Reue (ehrlich gesagt scheint mir bei Herrn Straubinger Hopfen und Malz verloren. Wer seit neun Jahren wiederkehrend gegen die Verhaltensregeln verstößt, der scheint in dieser Sache keine Einsicht oder gar Reue zu haben). Worum es geht ist, an alle anderen Abgeordneten ein Zeichen zu senden: Versucht es besser gar nicht erst - am Ende kommt es doch raus und die Wählerinnen und Wähler werden so etwas nicht gut heißen. Öffentlichkeit kann abschreckend wirken, etwas das die drohenden "Sanktionen" offensichtlich nicht können. Beste Grüße, M. Reyher

Antwort auf von abgeordnetenwatch.de

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Sehr geehrter Herr Reyher,
Sie machen vorzügliche Arbeit. Ich persönlich bin der Meinung, dass es unglaublich wichtig ist, für Öffentlichkeit zu sorgen, denn nichts scheut der Lobbyist mehr als die Öffentlichkeit. Wäre die Aufmerksamkeit der breiten Massen der Bürgerschaft viel höher und deren Wehrhaftigkeit strukturierter und massiver, würden die "Mächtigen" ihr Amt viel schneller aufgeben. Nur solange so Wenige aufmerksam sind, wird alles weiterlaufen. Demokratie muß täglich, stündlich vom Volke kontrolliert werden. Das steht schon im Grundgesetzt; Die Macht geht vom Volke aus! Doch solange die Mehrheit träge und gleichgültig ist, werden keine Änderungen eintreten. Leider haben viele Bürger noch nicht erkannt, dass wir sehr bald eine Wirtschaftkrise erfahren werden, wo es fundamental um unsere Demokratie gehen wird. Und hierbei geht es darum, die "Reichen" zu enterben und den Schwachen beizustehen - eben echte Demokratie, wo jeder um die Verantwortung für das Gemeinwohl stehen muß. Ohne Gewalt!!! Eben Mit persönlichem Verantwortungshandeln.
Nochmal ganz herzlichen Dank für Ihre tolle Arbeit. Ich wäre um einiges ärmer, wenn sie nicht wären.
Schöne Grüße
Ludger Ketteler

Antwort auf von abgeordnetenwatch.de

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Für einen CSU Politiker gilt das doch eher als Auszeichnung, Vermögen zu machen und nicht offenzulegen. Der Koa was, den Wählen wir genau deshalb! Warum hat wohl die CSU in Bayern immer wieder absolute Mehrheiten? Weil „Betrüger“ (am System) in Wirtschaft und Politik sich die Hand geben

Antwort auf von abgeordnetenwatch.de

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Hallo Herr Reyher,

dem kann ich nur SEHR zustimmen, und bin absolut der gleichen Ansicht.
Tolle Arbeit von Ihnen und dem ganzen Team, und toller Artikel (wenn nur nicht das Thema so traurig wäre...).

Viele Grüße von der Mittelmosel & "Keep up the good work"!
Thorsten Barzen

PS: Oben in der Präambel ist ein kleiner Tippfehler; anstatt "in den vergangenen Jahren" steht dort nur "in den vergangen Jahren".

Antwort auf von Bajus

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....gar Reue empfinden ?... das würde ich gar nicht wollen. Wer so kriminell wie der Straubing ist, sollte lebenslang für alle Wahlen in DE gesperrt werden und zugleich eine Haft- und Geldstrafe erhalten, die für Nachahmer definitiv abschreckend ist. Alle künftigen Vorteile aus innegehabten Funktionen inclusive hoher Renten oder Pensionen fallen ersatzlos weg. Diese Menschen empfinden keine Reue oder Scham, aber so eine Bestrafung wäre für sie sehr schmerzhaft.

Antwort auf von Bajus

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Zu diesen Vorkommnissen kann nur gesagt werden,die charakterliche Verkommenheit
derjenigen Damen und Herren
spiegelt den Zustand dueses Hauses und der Regierung wieder.
Es kann niemand erwarten,daß
dieser Regierung und dem Bundestag noch vertraut werden
kann.Selbst der Präsident desselben war in Steuerscharmützen verstrickt,
und eindeutig geklärt - bis heute
nicht.
Wie sag das Sprichwort:
" Der Fisch fängt am Kopf
zuerst an zu stinken" !!

Antwort auf von Bajus

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Hallo "Bajus", Sie haben mit ihren Ausführungen recht, trotzdem sollte man weitermachen und aufdecken. Auch kleine Nadelstiche können schmerzhaft sein

Antwort auf von Bajus

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Genauso läuft Politik ! Den kleinen hängt man die großen haben soziale Defizite. Lügen gehört zum Alltagsgeschäft.

Antwort auf von Bajus

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Im Kommunismus wäre es nicht mehr notwendig, da nach einer längeren Phase mitständig steigender Arbeitsprpduktivtätund Bewusst sein nach demSozialismusversuchen aus denen man natürlich die richtigen Lehren ziehen müsste , genügend notwendige Waren usw für alle da sein würde

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[Gelöscht. Unterlassen Sie künftig Beleidigungen - die Red.]

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Alle Abgeordneten und Minister die betrügen müssen sofort zurück treten! Betrug soll nicht mehr toleriert werden! Ich habe es satt jeder normale Bürger wird sofort zur Verantwortung gezogen wärend Politiker sich alles erlauben können oder glauben sich alles erlauben zu können! An die Kanzlerin Angela Merkel, Räumen sie endlich auf in ihrem saustall!

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@Wolfgang Berch...: Wenn ein Abgeordneter Nebeneinkünfte verschweigt, betrügt er nicht, sondern er verstößt gegen Veröffentlichungspflichten (was übel genug, aber eben kein Betrug ist).
Die Bundeskanzlerin hat keine Dienstaufsichtspflicht gegenüber Abgeordneten, somit greift Ihr relativer rüder Appell auch hier ins Leere...

Antwort auf von Ronald Urban

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ich halte es schon für Betrug. Wenn meine Mitarbeiter, die ich vollumfänglich versorge mit Geld, Urlaub, Kranken- und Unfallversicherung, während Ihrer Tätigkeit noch für andere Auftraggeber (evtl. Schwarz) arbeiten, ist das der Tatbestand der Untreue bzw. Betrug, weil Sie in Ihrer bezahlten Arbeitszeit nicht für mich sondern für dritte Tätig sind. Abgeordnete werden fürstlich honoriert um einen angemessenen Lebensstil führen zu können. Mit vielen Previlegien. Sie brauchen keine Nebenjobs. Die Einflussnahme von außen ist absolut zu unterbinden und widerspricht dem Mandat des Abgeordneten. Würden meine Mitarbeiter so handeln, würden Sie sofort gefeuert.

Antwort auf von Tom

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Don Max ist ein knallharter Brocken, wer hier in Niederbayern im Weg steht, der hat nichts zu lachen!

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Ist doch egal.

Stört sich eh keiner drann !

Wems nicht gefällt sollte die Leute einfach Wegwählen, können wir doch als Wähler.

Aber ein Betrüger ist der Abgeordnete nicht.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Terhoeven

Antwort auf von Peter Terhoeven

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Sehr geehrter Herr Terhoeven,
sie irren leider, wenn Sie sagen, dass wir die Politiker abwählen können. Bei einer BT, LT, oder Gemeidewahl wählen sie eine "Parteiliste" mit Kandidaten der jeweiligen Partei ergänzt. Eine direkte Abwahl ist deshalb nicht gewährleistet, denn wenn Sie bewußt den Wahlzettel durchstreichen als Zeichen, dass Sie keinen der vorgeschalgenen Kandidaten wählen möchten, wird Ihr Wahlzettel für Unglültig erklärt. Damit finden letztendlich keine Selektion bei der Wahlkandidaten statt. Und das ist kein legitimes Wahlverfahren. Warum alle Bürger das hinnehmen ist mir leider schleierhaft. Aber ich vermute, dass den Meisten das Bewußtsein dazu fehlt.
Schöne Grüße
Ludger Ketteler

Antwort auf von Peter Terhoeven

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Weil jedes Gesetz Auslegungssache ist. Auch Gesetze werden von Politikern beschlossen. Somit ganz klar

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Der Bußgeldkatalog wird den steigenden Ansprüchen nach Geld verschärft. Das könnte auch in diesem Fall gemacht werden. 1. Rüge = 250.000 Euro Strafe. 2 Rüge = 500.000 Euro Strafe. 3. Rüge = 1 Million Euro Strafe und Aberkennung des Bundestagsmantates.