Wie sich die Bankenlobby ein Gesetz zum großangelegten Steuerraub schrieb

Der Cum/Ex-Skandal gilt als der „größte Steuerraub“ in der Bundesrepublik, mehrere Beteiligten müssen sich derzeit vor Gericht verantworten. Auslöser war ein Gesetz, das an entscheidender Stelle von der Bankenlobby formuliert worden war – eins zu eins, ohne dass ein Komma geändert wurde. Wie konnte es dazu kommen? Wir haben die betreffenden Dokumente ausgegraben.

von Susan Jörges, 13.01.2020
18 Kommentare
Foto Bankenviertel Frankfurt

Vor dem Landgericht Bonn erzählte ein Zeuge kürzlich etwas Ungeheuerliches: Nach intensiver Lobbyarbeit durch Banken und Beratungsfirmen sei ein Gesetz genau so übernommen worden, wie von den Beteiligten gewünscht, "eins zu eins, ohne dass ein Komma geändert wurde".  

Der Fall ist unter dem Namen Cum/Ex-Skandal bekannt geworden und machte Schlagzeilen als der "größte Steuerraub" in der Bundesrepublik. Mit sogenannten Cum/Ex-Geschäften konnte ein Netzwerk aus Banken, Beratern und reichen Investoren lange Zeit viel Geld auf Kosten der Allgemeinheit machen. Durch das Hin- und Herschieben von Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch, ließ sich eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Schaden für die Allgemeinheit: mehrere Milliarden Euro. Derzeit laufen zahlreiche Gerichtsverfahren.

Haben sich Lobbyakteure also das Gesetz selber geschrieben, wie es der Zeuge, ein langjähriger Investmentberater, vor Gericht nahelegte?

Bundesfinanzministerium übernahm die Formulierungen der Bankenlobby

Wir haben die betreffenden Dokumente zusammengetragen und tatsächlich: Entscheidende Passagen aus Lobbyschreiben des Bundesverbandes deutscher Banken wurden in den folgenschweren Gesetzentwurf übernommen – teilweise eins zu eins, ohne ein Komma zu ändern. Die Dokumente stammen aus den Anlagen eines 830-seitigen Abschlussberichtes des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum Cum/Ex-Skandal.

Am 9. Januar 2003 schickte der Bundesverband deutscher Banken dem Bundesfinanzministerium einen von ihm selbst verfassten „ersten Entwurf eines steuergesetzlichen Formulierungsvorschlags“ zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, der unter anderem den folgenden Paragraphen enthielt:

Ausschnitt aus Brief des Bankenverbandes an das BMF vom 3. Januar 2003

"Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören [...] Einnahmen, die an der Stelle der Bezüge im Sinne der Nummer 1 von einem anderen als dem Anteilseigner nach Absatz 2a bezogen werden, wenn dieser die Anteile mit Dividendenberechtigung erworben aber ohne Dividende erhalten hat."


Der Vorschlag des Bankenverbandes wurde später fast wörtlich als Paragraph 20 Absatz 1 Nummer 1 Satz 4 in das Jahressteuergesetz 2007 eingefügt (übernommene Stellen haben wir farbig markiert):

Paragraph 20 Jahreststeuergesetz 2007


Durch diese Gesetzesänderung wurde die Kapitalertragsteuer auf sogenannte Dividendenkompensationszahlungen ausgeweitet, jedoch nur geltend für inländische Geschäfte. Die Folge: Marktteilnehmer wickelten ihre komplizierten Aktiengeschäfte (sogenannte „Leerverkäufe“) nun verstärkt über ausländische Banken ab und ließen sich die einmal gezahlte Steuer gleich mehrfach vom deutschen Fiskus erstatten.

Auch einen Teil der Gesetzesbegründung kopierte das Bundesfinanzministerium von der Bankenlobby. Am 20. Dezember 2002 schrieb der Bankenverband ans Ministerium:

Auszug aus dem Schreiben des Bundesverbands deutscher Banken vom 9. Januar 2009

"In dem Sonderfall eines sogenannten Leerverkaufes, bei dem der Verkäufer die Aktien selbst erst beschaffen muss und der Erwerb dieser Wertpapiere durch den Veräußerer erst zu einem Zeitpunkt möglich ist, in dem bereits der Dividendenabschlag vorgenommen wurde, ist der betreffende Aktienbestand im Zeitpunkt der Dividendenzahlung noch im rechtlichen Eigentum eines Dritten, dem seinerseits auch die Dividende und der damit verbundene Kapitalertragsteuer Anrechnungsanspruch als rechtlichem Eigentümer der Aktien zustehen. Deshalb sind in diesem Fall zusätzliche Regelungen notwendig, um dem Fiskus die Kapitalertragsteuer betragsmäßig zur Verfügung zu stellen, die dem Anrechnungsanspruch entspricht, der dem Aktienerwerber als wirtschaftlichem Eigentümer und Dividendenbezieher zusteht."


Dieser Absatz findet sich später eins zu eins (mit Ausnahme eines fehlenden Buchstabens im Wort „Leerverkaufs“) in der Gesetzesbegründung des Finanzministeriums wieder:

Begründung zum Jahressteuergesetz 2007

Aus dem Absatz ergab sich, dass eine Aktie vermeintlich zwei Besitzer haben kann. Die beteiligten Anleger, Banken und Berater konnten sich also darauf berufen, dass die mehrfache Erstattung der Steuer ganz legal war.

Die Auswirkungen des Gesetzes waren fatal. „Es war gedacht zur Eindämmung von 'Cum-Ex',“ so erzählte es besagter Zeuge im vergangenen Oktober vor Gericht. „Aber es war ein Brandbeschleuniger.“ Denn die Cum/Ex-Akteure hätten ihre Geschäfte nun teilweise ins Ausland verlagert, um dann stärker als zuvor weiterzumachen. Erst 2012 wurde die mehrfache Erstattung der Steuer per Gesetzesänderung gestoppt.


Erklär-Video von ZEIT ONLINE: So funktionierte der Steuerraub mit den Cum/Ex-Geschäften

 

 


Dass die Formulierungen des Bankenverbandes im Gesetzentwurf landeten, geht auf den langjährigen Finanzrichter Arnold Ramackers zurück, der als "'Maulwurf' der Cum/Ex-Akteure" im Abschlussbericht des Bundestagsuntersuchungsausschusses vorkommt. Ramackers war gleich zweimal als Referent ins Referat IV C des Bundesfinanzministeriums abgeordnet worden, das erste Mal vom 1. April 2004 bis Ende August 2008, das zweite Mal vom September 2010 bis Dezember 2010. „Zwischendurch und anschließend war er eng in die Arbeitsabläufe und Entscheidungen im Referat eingebunden – und das, obwohl er gleichzeitig auf der Gehaltsliste der großen Bankenverbände stand“, heißt es im Bericht des Untersuchungssausschusses zum Cum/Ex-Skandal. „Dass es den Bankenverbänden unter [dem damaligen Finanzminister Peer] Steinbrück gelang, im für sie wichtigen BMF-Referat zur Steuergesetzgebung einen 'Maulwurf' zu platzieren, ist skandalös.“ Ramackers Doppelrolle und den Einfluss der Bankenlobby auf den Gesetzentwurf hatte das Politmagazin Monitor 2016 aufgedeckt.

Die Frage ist, warum ein Ministeriumsmitarbeiter die folgenschweren Formulierungen eines Lobbyverbandes eins zu eins in einen Gesetzestext übernehmen konnte, ohne dass Fachleute Alarm schlugen.

Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums erklärt dies heute auf Anfrage so: Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder hätten „nach Erörterung des zum damaligen Zeitpunkt bekannten Sachstands übereinstimmend den in das Jahressteuergesetz 2007 übernommenen Regelungsvorschlag zur Verhinderung von Steuerausfällen für notwendig“ erachtet.

Länder warnten das Finanzministerium frühzeitig

Dabei erreichten das Bundesfinanzministerium frühzeitig gleich mehrere Warnungen von den Finanzbehörden der Länder. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein schrieb am 20. Dezember 2005:

Schreiben des Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein vom 20. Dezember 2005

„Die vorstehend geschilderte Praxis bewirkt, dass bei der Summe der Aktionäre ein höheres Dividendenvolumen bescheinigt und steuerlich berücksichtigt wird, als von der Aktiengesellschaft tatsächlich ausgeschüttet wurde“.

Das Finanzministerium des Landes NRW schrieb am 18.10.2005:

Ausriss: Warnung des NRW-Finanzministeriums vom 18.10.2005

„Mit den komplizierten Regelungen soll offenbar lediglich die bisherige Bankenpraxis (…) legalisiert werden.“

Auf Nachfrage von abgeordnetenwatch.de, ob dem Bundesfinanzministerium weitere Fälle bekannt seien, in denen Formulierungen von Lobbyverbänden eins zu eins übernommen wurden, antwortete eine Ministeriumssprecherin: „Es existiert keine statistische Erhebung zum Umfang der Berücksichtigung von Verbändevorschlägen in Gesetzgebungsverfahren zu steuerlichen Vorschriften“. Darüber hinaus entspräche die Beteiligung der Bankenverbände in Gesetzgebungsverfahren der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, äußerte die Sprecherin.

So funktionieren Cum/Ex-Deals

Bei Cum/Ex-Geschäften handelt es sich um Aktiendeals, bei denen mehrere Akteure beteiligt sind. Das geschickte Verschieben von Dividenden zu verschiedenen Zeitpunkten ermöglicht es ihnen, sich mehrfach Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, obwohl diese nur einmal an den Staat gezahlt worden war. Die schwerwiegende Gesetzesänderung wurde vorformuliert durch den Bankenverband und schuf weitere Möglichkeiten für Aktiendeals, da die Akteure sich nun auch Kapitalertragssteuern von Dividendenkompensationszahlungen zurückerstattet lassen konnten.

Die ZEIT und das ARD-Magazin Panorama haben 2017 rekonstruiert, wie der jahrelange Steuerraub aufflog. Demnach wurde eine Mitarbeiterin im Bonner Bundeszentralamt für Steuern hellhörig und stieß Nachforschungen an, als dort im Jahr 2011 ein ungewöhnlich hoher Sammelantrag auf Rückerstattung von Steuern einging. Ein internationales Rechercheteam um das Recherchezentrum Correctiv sowie ZEIT und Panorama arbeitete den Cum/Ex-Skandal schließlich auf Grundlage von 180.000 Seiten an internen Unterlagen auf.

Künftig wird es sehr viel schwieriger sein, an Unterlagen von Finanzbehörden zu gelangen, wie etwa die warnenden Schreiben aus NRW und Schleswig-Holstein im Cum/Ex-Skandal. Denn der Bundestag hat am 11. Dezember 2019 eine Bereichsausnahme für Beratungen von Finanzbehörden beschlossen. Sie sind vom IFG ausgenommen, Dokumente aus den Sitzungen können nicht mehr angefragt werden. Union, SPD und AfD hatten dies mit ihren Stimmen im Bundestag durchgesetzt.

Während Jens Zimmermann (SPD) die neue Regelung verteidigte, da sie die „Vertraulichkeit von Sitzungen“ sichere, kritisierten Linke und Grüne die Gesetzesänderung. „Die beschlossenen Einschränkungen beim Informationsfreiheitsgesetz sind der völlig falsche Weg. Die Öffentlichkeit und der Bundestag hat ein Recht darauf, auch unbequeme Wahrheiten zu erfahren“, betonte Lisa Paus von den Grünen. Die Linksfraktion hat inzwischen einen Antrag in den Bundestag eingebracht, wonach auch weiterhin Zugang zu Dokumenten des Finanzministeriums bestehen sollte. „Leider ist uns die Befürchtung, dass mit der Passage eine Beschränkung der Informationsfreiheit einhergehen könnte, erst nach der Behandlung des Gesetzes im Finanzausschuss bekannt geworden“, schrieb Fabio de Masi von den Linken auf Nachfrage eines Bürgers auf abgeordnetenwatch.de.

Mitarbeit: Martin Reyher


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Kommentare

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Also kann man mit Fug und Recht sagen, dass im Deutschen Bundestag ein Anteil an Kriminellen saß und sitzt. So naiv kann ja wohl keiner sein, der damals den entsprechenden Gesetzen zugestimmt hat, daß er das Ausmaß des Betruges nicht erkannt hat.
Von Bankmanagern und Aktienhändlern war ja nichts anderes zu erwarten. Was geschieht jetzt weiter, werden wenigstens die Hauptverantwortlichen, wie z. B. ein Herr Steinbrück belangt, oder wird wieder in langandauernden Untersuchungsausschüssen palavert bis die Sache im Sand verläuft. Zu den sog. etablierten Parteien, einschliesslich der AfD, habe ich keinerlei kein Vertrauen mehr.

Antwort auf von Günther Lischka

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Entfernt. Nutzen Sie den Kommentarbereich bitte um sich sachlich über den Artikelinhalt auszutauschen. Danke, die Redaktion/db

Antwort auf von Günther Lischka

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Wer seine Stimme in eine Urne gibt, kann sich gleich selbst ins Garb legen.

Antwort auf von Günther Lischka

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Entfernt. Bitte verzichten Sie auf polemische Behauptungen und Spekulationen. Danke, die Redaktion/db

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Das Gesetze von Lobbyisten geschrieben werden ist nicht nur grob fahrlässig und naiv und wo bleibt die wirksame Kontrolle im Bundestag ?
Das ist leider kein Einzelfall und es fehlt die Fachkompetenz um solche Gesetze im Bundestag zu verhindern.
Der dumme ist immer der ahnungslose Bürger, dafür sprudeln die Steuern weiter.
Alles ist in Ordnung, die Demokratie funktioniert Prima , nur die leichte Beute für Steuerbetrüger kommt Mal vor.

Antwort auf von Thomas Bartsch-Hauschild

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„ und es fehlt die Fachkompetenz um solche Gesetze im Bundestag zu verhindern.“
Vollkommen richtig festgestellt. Man sehe sich z. B. die Ausbildungsinhalte im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht an. Welcher Abgeordnete (oder Beamte, Angestellte im öD) kennt sich da aus bzw. besser aus als die Lobbyisten? Und sollte jemand kompetent genug sein, geht er dorthin, wo richtig Kohle fließt, also in die private Wirtschaft. Macht er es nicht, fehlt ihm meistens das notwendige Gewicht seiner Arbeit. Ich denke, dass ist auch so gewollt, denn anderenfalls würde das jetzige Wirtschaftssystem nicht mehr funktionieren.
Und die Rechtssprechung ist zum Lotteriespiel geworden, weil die Rechtssetzer ihre Verantwortung nicht ernst genug nehmen. Sie erkennen die vollständigen Auswirkungen ihrer Taten nicht mehr. Schadet aber nichts, weil sie nicht belangt werden.

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Wenn sich die Banker das Jahressteuergesetz 2007 im Hinblick auf Cum/Ex selbst geschrieben haben, muss man davon ausgehen, dass Cum/Ex (zumindest ab 2007) legal war, denn es ist unsinnig zu unterstellen, dass Lobbyisten sich ein Gesetz selbst schreiben, bei dessen Anwendung sie sich strafbar machen würden.

Daher ist Cum/Ex auch nicht die Ausnutzung einer Gesetzeslücke, sondern (zumindest ab 2007) Anwendung des geltenden Rechts: "Tue das und das, dann bekommst Du das und das."

Letztendlich liegt die Verantwortung bei den Parlamentariern. Denn weder Lobbyisten noch Ministerialbeamte verleihen Gesetzesvorschlägen Rechtskraft, unabhängig davon was sie vielleicht im Vorfeld getan haben.

Denn Gesetze kann nur das Parlament verabschieden, was dieses auch mit den Stimmen der damaligen CDU- und SPD-Fraktionen getan hat.

Antwort auf von Urs Keller

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Seit Jahren „beklatschen“ die Bürger negative Einschnitte bei Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst. Das ist fatal. Denn der öffentliche Dienst schafft sich damit von innen ab, zum Nachteil der Allgemeinheit. Massenhaft haben die Länder Aufgaben ausgelagert, auf meistens neu gegründete Landesbetriebe. Parallel dazu wurde vermehrt Personal in solche Betriebe aber auch in Ministerien eingestellt, das vorher sein Geld in der Wirtschaft verdient hat. Angeblich damit frischer Wind in den Apparat einzieht. Das hat geklappt. Dienstrechtliche und finanzielle Errungenschaften wurden abgeschwächt bzw. abgeschafft. Schlimmer noch ist, dass die Bedeutung der verlagerten Aufgaben aufgeweicht wurde. Gleichzeitig wurde eine der Vorstufen zur Privatisierung geschaffen.
Es stimmt nicht nur nicht, dass Private alles besser, billiger und schneller können. Es stimmte auch nicht, dass der öffentliche Dienst in seiner ursprünglichen Form nichts taugte. Er musste für die Wirtschaft „beweglicher“ gemacht werden. Maßgeblich ist immer wieder, welche Personen (Charaktere) an welchen Positionen tätig sind und in welchem gesetzlichen Rahmen sie sich bewegen müssen/sollen. Die Parteien spielen dabei keine unbedeutende Rolle.
Gezeigt hat sich immer wieder, dass in den Behörden mit Sachverstand getroffene Entscheidungen jeder „politisch“ getroffenen Entscheidung vorzuziehen sind.
Und: Warum bekommen die Rechnungshöfe nicht die Befugnisse, die sie brauchen und die ihnen zustehen?

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Danke für diesen sehr erhellenden Beitrag! Ist dieser Ramackers eigentlich da wo er hingehört? Im Knast?
Interessant ist auch, dass die SPD und CDU gemeinsame Sache mit der AFD machen. Ich hoffe nur, eine(r) von den Grünen/Linken hat den Ar... in der Hose gegen die Verschleierung des Bundestags, die dieser am 11. Dezember 2019 mit der Bereichsausnahme für Beratungen von Finanzbehörden beschlossen hat, vor dem Verfassungsgericht zu klagen.

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Armes Deutschland,nur noch Filz, Korruption und Unfähigkeit! Jede Wette,das niemand nur Verantwortung gezogen wird.Man kennt sich,jede Partei hat ein paar Leichen im Keller liegen, deshalb passiert nichts!!Ob Maut,BER,Bankenbetrug,Dieselbetrug,der doofe kleine Mann und Frau dürfen für alles zahlen.Geld ist ja da,also raus damit.Cdu ,Spd,Fdp wähle ich nie mehr!!

Antwort auf von Axel Voss

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..es ist diese unerträgliche Arroganz der Macht....für das "kleine Arschloch" gilt die Losung....zahlen und freundlich sein....und wehe, er zahlt nicht. Mein Vertrauen in die sog. gewählten Volksvertreter ist weg......

Antwort auf von wilhelm stamer

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Es ist noch viel schlimmer. Ich weiß von mir und anderen Geprellten, wie perfekt die Ausplünderung von zahlreichen, steuerehrlichen Kleinanlegern bei Vorgängen von sogenannten Aktien-Spin-Offs funktioniert (konkretes Beispiel: Abspaltung von Kraft aus Mondolez). Wie das funktioniert und in allen (?) Ländern außer D zu behandeln ist, wird z.B. auf der Webseite von Mondolez geradezu narrensicher erklärt. Auf meinen diesbezüglichen Hinweis erhielt ich nur die dummfreche Antwort von einem Finanzamtsmitarbeiter, dass wir hier nicht in den USA sind. Oops, wenn man in Deutschland also aus einer Torte von 8 Stücken eines herausschneidet, dann hat man dieses als Geschenk erhalten (und mit 25 % des Tageskurses als Kapitalertragssteuer(?!) zu versteuern), ungeachtet der Tatsache, dass die restliche Torte nur noch aus 7 Stücken besteht?? Kurze Zeit später kam ein Urteil des Bundesfinanzhofes, das die Angelegenheit richtig darstellte - es sollten also nach der Abspaltung tatsächlich auch nur 7 Teile von der alten Torte und das abgespaltene Teil existieren. Na fein, aber die Antwort des Finanzamtsmitarbeiters (Name bekannt) "Ich fühle mich nicht an dieses Urteil gebunden. Es bleibt bei der Besteuerung." Zu allem Glück kam wenige Jahre später wieder ein Urteil vom gleichen Bundesfinanzhof, das mit weitschweifigen, bizarr verquasteten Formulierungen "begründete", dass das entnommene Tortenstück doch zu besteuern ist. Ein schön organisierter Steuerraub - vielleicht zur Finanzierung der reichen Steuerbetrüger. Der Gedanke ist gar nicht so abwegig, denn hier wurde und wird höchstwahrscheinlich eine große Zahl von “Steuerbürgern“ abkassiert. Es gab allerdings auch einige Glückspilze, die z.B. bei einer holländischen Bank ihr Depot hatten, da wurde eine korrekte Steuerbescheinigung ausgestellt. Daraufhin fragte ich bei meiner Depotbank an, ob man die Steuerbescheinigung nicht korrigieren kann. Die Antwort hat sicher der geduldige Leser schon erraten: “Wir machen das so, wie es das Finanzamt es von uns verlangt“.
 Was hat das nun mit CumEx zu tun? Ganz einfach, CumEx-Betrug, Gesetzgebungs- und Kapitalertragssteuer-Willkür werden in Tätergemeinschaft von Banken, Politikern und Finanzämtern zur perfektionierten, legalisierten Geldpumpe von “unten“ nach “oben“.

Antwort auf von Siegfried Andreae

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Es gab mal Gesetzte, da wurde die Dividende nicht von den Aktionären abgeführt, sondern vorher schon von der AG.

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Der Artikel hat leider das wirkliche Problem der seinerzeitigen Gesetzesfassung nicht erkannt. Nicht der Text war (und ist) das Problem, sondern der Platz der Einfügung in dasselbe.

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Ich frage mich gerade, ob man hier nicht Anzeige wegen vorsätzlichen Betrugs gegen alle Beteiligten erstatten kann.

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s. o. Marion:
Der Kommentar passt für mich!
Ansonst:
".. Erst 2012 wurde die mehrfache Erstattung der Steuer per Gesetzesänderung gestoppt..."
Und bis heute 2020 quält sich die juristische Aufarbeitung dahin.
Deutschland, das Land des "Pfeil u.Bogens".
Gruseligst!
MfG
s.o.

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In Deutschland wird man die lebensgefährliche bürokratische Krankheit nie auskurieren können - trotz unserer furchtbaren Vergangenheit.

Im diesen Fall - so wie in einer Mehrzahl anderer Fälle - geht es um eine gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit. Auch die Untaten der Kommunisten, der Nationalsozialisten und der Faschisten wurden in der damaligen Zeit gesetzlich konform.

Einige können sich Alles leisten - nichts Neues !

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Wir brauchen dringend eine Regierung, die sich aus Experten zusammensetzt!
Außerdem muss zwingend ein Gesetz verabschiedet werden, das verhindert, dass ausscheidende Minister ohne Übergangszeit in der freien Wirtschaft hoch dotierte Posten übernehmen können, nachdem sie diesen Konzernen während ihrer Amtszeit bereits "gedient" haben.
Fünf Jahre Sperre wären angebracht.
Diese dann ehemaligen Minister haben schließlich auch vor ihrer Amtsübernahme einen Beruf ausgeübt. Vielleicht nehmen die Damen und Herren Minister/innen dann ihren Schwur, dem Deutschen Volke zu dienen, wieder ernst und verhalten sich dementsprechend!

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