Zugang zum Parlament

Lobbyisten erhielten zu Unrecht Bundestagsausweise

Bei der Ausstellung von Bundestagsausweisen an Lobbyakteure ist es ein weiteres Mal zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Recherchen von abgeordnetenwatch.de zeigen, dass die Parlamentsverwaltung zwei Interessenverbänden die begehrten Ausweise zu Unrecht ausgestellt hat. Schuld daran ist auch eine umstrittene Ausnahmeregelung, die die SPD trotz massiver Bedenken durchgesetzt hatte. Das hat nun abstruse Folgen.

von Martin Reyher, 16.09.2022
Bundestag im Abendlicht

Welche Lobbyakteure über einen uneingeschränkten Zugang zum Bundestag verfügen, war lange ein gut gehütetes Geheimnis. Bis 2015 weigerte sich die Parlamentsverwaltung, die Namen offenzulegen. Erst als abgeordnetenwatch.de vor Gericht zog und Recht bekam, gab der Bundestag eine Liste heraus. Wie sich zeigte, konnten hunderte Unternehmen und Verbände dank eines Hausausweises im Parlament ungehindert ein und aus gehen, unter anderem Vertreter:innen der Rüstungs-, Pharma- und Bankenlobby. Wer die begehrte Plastikkarte besitzt, kann sich ohne vorherige Anmeldung in den Parlamentsgebäuden frei bewegen. 

Inzwischen geht es bei der Hausausweisvergabe deutlich transparenter zu. Als abgeordnetenwatch.de kürzlich eine aktuelle Version der Hausausweisliste über das Informationsfreiheitsgesetz anforderte, schickte die Bundestagsverwaltung wenig später eine Übersicht. Darauf standen die Namen von 44 Lobbyorganisationen, allerdings gab es ein Problem: Auf der Liste waren auch Organisationen aufgeführt, die gar keinen Anspruch auf einen Ausweis hatten.

Lobbyausweise wieder einkassiert

Nach mehrfachen Nachfragen von abgeordnetenwatch.de musste die Bundestagsverwaltung einräumen, Zugangskarten zu Unrecht ausgestellt zu haben. „Eine nochmalige Überprüfung“ habe ergeben, dass in zwei Fällen „die Voraussetzungen für die Erteilung der Ausweise nicht vorlagen“, teilte ein Parlamentssprecher mit. Betroffen sind zwei Verbände aus dem Bereich der erneuerbaren Energie, die auf der Ausweisliste aufgeführt waren: der Bundesverband Windenergie und der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung. Ihre Jahresausweise hat die Bundestagsverwaltung inzwischen einkassiert.

Es ist nicht das erste Mal, dass es bei der Ausstellung von Lobbyausweisen zu Unregelmäßigkeiten kommt. 2017 hatte abgeordnetenwatch.de publik gemacht, dass die Parlamentsverwaltung hunderte Anträge von Lobbyverbänden durchgewinkt hatte, obwohl darin wesentliche Angaben fehlten. Spürbare Konsequenzen hatte das nicht.

Rüstungs- und Immobilienlobby haben weiterhin ungehinderten Zugang zum Bundestag

Während nun also die beiden Verbände für erneuerbare Energien nicht mehr ohne Weiteres ins Parlament gelangen können, stehen für andere Interessenorganisationen die Türen zu den Abgeordnetenbüros weit offen. Der Zentrale Immobilien Ausschuss etwa, der die Interessen von Wohnungskonzernen wie Vonovia und Deutsche Wohnen vertritt, verfügt ebenso über einen Jahresausweis wie der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, in dem sich Unternehmen wie Rheinmetall und Krauss-Maffei Wegmann organisiert haben.

Grund für die Ungleichbehandlung ist eine Ausnahmeregelung im Lobbyregistergesetz. Die SPD hatte sie vergangenes Jahr durchgesetzt – trotz massiven inhaltlichen Bedenken ihrer heutigen Koalitionspartner FDP und Grüne.

Bis zum 31. Dezember 2021 galt in Sachen Hausausweis das Prinzip „gleiches Recht für alle“: Wer sich in eine öffentliche Verbändeliste beim Bundestag eintrug und glaubhaft versicherte, regelmäßig ins Parlament zu müssen, konnte als Interessenvertreter:in einen Jahresausweis erhalten. Seit dem 1. Januar 2022 ist das anders. Laut der reformierten „Zugangs- und Verhaltensregeln“ darf einen Ausweis nur noch beantragen, wer von der Registrierungspflicht im Lobbyregister befreit ist. Dies sind im Wesentlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, was ein Anliegen der SPD war (die Union bekam im Gegenzug Ausnahmen für die Kirchen).

Umstrittene Ausnahmeregelung im Gesetz

Um Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften vor einer Eintragungspflicht im Register zu bewahren, hatte die SPD in den parlamentarischen Verhandlungen eine Ausnahmeregelung ins Gesetz schreiben lassen: Wer „als Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverband (Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes) Einfluss auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen nehmen“ will, muss sich demnach nicht im Lobbyregister eintragen. Begründet wird dies mit ihrer verfassungsrechtlichen Stellung.

Für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände hat die Ausnahmeregelung gleich zwei Vorzüge:

  • Zum einen entfiel für sie eine grundsätzliche Eintragungspflicht ins Lobbyregister und damit Angaben zu ihrem Lobbybudget, den beschäftigten Interessenvertreter:innen und Zuwendungen von Dritten.
  • Zum anderen können sie durch ihren Status als nicht-registrierungspflichtige Organisation nun einen Lobbyausweis für den Bundestag beantragen.

Von dem Privileg machen etliche Organisationen Gebrauch. In der aktuellen Hausausweisliste finden sich unter anderem die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) oder die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Von der Arbeitgeberseite ließen sich beispielsweise die Bundesarbeitgeberverbände der Chemie (BAVC) und der Personaldienstleister (BAP) Ausweise ausstellen (s. Tabelle unten).

Doch warum verfügen auch Verbände der Immobilien- und Rüstungslobby über einen Hausausweis für den Bundestag?

Die Antwort darauf ist gleichermaßen einfach wie kompliziert. Die einfache lautet: Weil sie von der Bundestagsverwaltung als Arbeitgeberverbände eingestuft werden. Die komplizierte Antwort geht so: Der Zentrale Immobilien Ausschuss oder der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie mögen zwar in erster Linie Lobbyorganisationen sein, die die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen in Sachen Immobilien bzw. Rüstung durchsetzen wollen. Doch weil sie eben auch „Einfluss auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ nehmen, kommt ihnen die von der SPD ins Gesetz geschriebene Ausnahmeregelung zugute.

[Tabelle "Interessenorganisationen mit Hausausweisen für den Deutschen Bundestag". Gegebenenfalls müssen Sie diese zunächst aktivieren. Die Tabelle als pdf erhalten Sie hier]

FDP und Grüne warnten vor SPD-Forderung

Im Gesetzgebungsverfahren schwante der FDP und den Grünen bereits, dass der Passus einmal Probleme bereiten würde. Nachzulesen ist dies im Ausschussbericht über das Lobbyregistergesetz aus dem März 2021. Darin kritisieren die Grünen die von der SPD durchgesetzte pauschale Ausnahme von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden. Und die FDP warnte, dass „die von der Fraktion der SPD erläuterte differenzierte Anwendung der Registrierungspflicht je nach Gegenstand der Lobbyarbeit … nicht praktikabel“ ist. Denn typischerweise beträfen Gespräche mit großen Verbänden nicht nur einzelne Themen. Übersetzt heißt das: Wenn zum Beispiel der Zentrale Immobilien Ausschuss bei Abgeordneten oder Regierungsmitgliedern vorstellig wird, geht es selten nur um allgemeine „Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“, sondern meist um konkrete Anliegen der Immobilienwirtschaft. Für ersteres gilt die Ausnahmeregelung im Lobbyregister (und somit das Recht, einen Bundestagsausweis zu beantragen), für letzteres nicht.

Und so kommt es heute zu einer abstrusen Situation: Lobbyverbände wie der Zentrale Immobilien Ausschuss können einen verfassungsrechtlichen Schutz als Arbeitgebervertretung geltend machen, weil sie sich auch für allgemeine „Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ einsetzen. Dieser Status wiederum erlaubt ihnen, einen Hausausweis zu beantragen – und im Bundestag Lobbyarbeit für ihre verfassungsrechtlich nicht geschützten Forderungen zur Mietpreisbremse oder staatlichen Förderprogrammen zu betreiben.

Lobbyverband zeigt sich verwundert, wer alles einen Hausausweis bekam

Die Ampel-Koalition arbeitet derzeit an einem großen Reformpaket, bei dem auch das Lobbyregister nachgeschärft werden soll. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Stephan Thomae, sagte gegenüber abgeordnetenwatch.de, seine Fraktion werde sich für „möglichst wenig Ausnahmen“ einsetzen. „Wir werben beispielsweise bei Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen auch dafür, dies zu akzeptieren, denn der Eindruck, dass einige Organisationen sachgrundlos besser gestellt werden als andere, schadet am Ende auch deren öffentlichem Ansehen.“

Freuen dürfte das wahrscheinlich die beiden Verbände, deren Hausausweise gerade von der Bundestagsverwaltung eingezogen wurden, während andere ihre Zugangskarten behalten durften. Man sei schon „verwundert“ darüber, wer derzeit alles über einen Hausausweis verfüge, sagte ein Sprecher des Bundesverbandes WindEnergie, nachdem er die von abgeordnetenwatch.de veröffentlichte Ausweisliste gesehen hatte. Eine ganze Reihe der dort aufgeführten Verbände sei „eben genau kein Arbeitgeberverband“.

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