Bundestag engagierte Anwälte für mehr als 100.000 Euro, um Transparenz zu verhindern

Trotz einer eigenen Rechtsabteilung hat der Bundestag in zwei aktuellen Gerichtsprozessen mehr als 100.000 Euro für externe Anwälte ausgegeben. Um die Offenlegung der Lobbyisten-Hausausweise vor Gericht zu verhindern, beauftragte die Parlamentsverwaltung eine Großkanzlei für mehr als 20.000 Euro. Noch weitaus höher waren die Anwaltshonorare in einem anderen Fall, wie mehrere Rechnungen an den Bundestag belegen.

von Martin Reyher, 08.12.2015
 

Die Mandaten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs haben nicht selten einen klangvollen Namen. Mal suchte Alt-Kanzler Helmut Kohl den Rechtsbeistand der Kanzlei (in der Flick-Affäre), mal Bundespräsident a.D. Christian Wulff (in der Affäre um seinen Privatkredit). Auch die frühere Bildungsministerin Annette Schavan ließ sich einst von den Redeker-Anwälten vertreten, als es um die Aberkennung ihres Doktortitels ging. "Wo immer sich in Deutschland ein Polit- oder Wirtschaftskrimi abspielt, die Bonner Kanzlei ist dabei," brachte es der Tagesspiegel einmal auf den Punkt.

Eine gefragte Adresse ist Redeker Sellner Dahs aber nicht nur für ins Straucheln geratene Politiker, sondern auch für diverse staatliche Stellen. Vor allem der Deutsche Bundestag weiß die Dienste der Großkanzlei immer dann zu schätzen, wenn er gegenüber Bürgern, Nichtregierungsorganisationen oder Journalisten die Herausgabe von Dokumenten verhindern will.

Außer Spesen nichts gewesen – der Bundestag verlor die Prozesse

abgeordnetenwatch.de liegen Rechnungen von Redeker Sellner Dahs an den Deutschen Bundestag vor die zeigen, dass die Parlamentsverwaltung für die Honorare der Anwälte allein in zwei aktuellen Gerichtsprozessen mehr als 100.000 Euro an Steuergeld ausgab – und das, obwohl der Bundestag über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.

Der eine Fall betrifft die abgeordnetenwatch.de-Klage auf Veröffentlichung einer Lobbyisten-Liste, die der Bundestag mithilfe der Redeker-Anwälte unbedingt geheim halten wollte. Wie Rechnungen vom 2. Juli und vom 30. Oktober 2015 belegen, musste die Parlamentsverwaltung der Kanzlei bislang 21.652,05 Euro an Honoraren zahlen (Rechnungskopien s.u.). Zum Vergleich: abgeordnetenwatch.de hat bislang 2.142 Euro für Anwälte ausgegeben; weitere Rechnungen haben wir bislang noch nicht erhalten. [Ergänzung vom 9.12.2015: Inzwischen liegt uns eine weitere Kostennote von Redeker Sellner Dahs an den Deutschen Bundestag über 13.433 Euro vor. Sie betrifft das Eilverfahren auf Offenlegung der Hausausweisliste, das der Tagesspiegel angestrengt hatte. Die Anwaltskosten in diesem Verfahren werden am Ende allerdings noch sehr viel höher liegen, denn die Honorare der Redeker-Anwälte für die 2. Instanz sind in dieser Rechnung vom 4. Juni 2015 noch gar nicht enthalten.]

Am Ende halfen dem Deutschen Bundestag die teuren Spezialanwälte jedoch auch nichts: Nach mehreren Niederlagen vor Gericht musste die Parlamentsverwaltung schließlich offenlegen, welche Lobbyisten über die Fraktionen Zugang zum Bundestag erhalten haben.

(Fortsetzung des Artikels unter den Anwaltsrechnungen)

Dokument als pdf | Unkenntlichmachungen in den Rechnungen wurden vom Bundestag vorgenommen

 

Noch sehr viel teurer kam den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern die Transparenzblockade des Bundestages im Prozess um die Herausgabe von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu stehen. Auf sage und schreibe 91.228,96 Euro summieren sich die Anwaltskosten, die Redeker Sellner Dahs dem Deutschen Bundestag in Rechnung stellte (Rechnungskopien s.u.). Und auch in diesem Verfahren verlor die Parlamentsverwaltung. Im Juni 2015 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass der Bundestag den Klägern - einem Bürger und einem Journalisten - die eingeforderten (und aus Steuermitteln erstellten) Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes herausgeben müsse.

Nur die Spitze des Eisbergs

Von den insgesamt sieben Honorarrechnungen in dem mehrjährigen Gerichtsprozess sticht eine wegen ihrer Höhe ganz besonders hervor. Am 31. Januar 2013 berechnete Redeker Sellner Dahs dem Deutschen Bundestag für die Prüfung des Gerichtsurteils aus 1. Instanz, Besprechungen, die Ausarbeitung einer Berufungsbegründung und einige kleinere Posten 39.609,15 Euro. Bemerkenswert ist dieser Betrag auch deswegen, weil eine vergleichbare Kostennote vom 30. Oktober 2015 im Prozess um die Veröffentlichung der Hausausweise - einem Verfahren unter ähnlichen Vorzeichen - mit gut 12.000 Euro um ein vielfaches geringer ausfiel. (Für fachkundige Erklärungen in den Kommentaren wären wir dankbar.)

(Fortsetzung des Artikels unter den Anwaltsrechnungen)

Dokument als pdf | Unkenntlichmachungen in den Rechnungen wurden vom Bundestag vorgenommen


Dass der Deutsche Bundestag allein in den beiden genannten Gerichtsverfahren mehr als 100.000 Euro an Steuergeldern für externe Anwälte ausgab, um die Transparenzklagen eines Bürgers, einer gemeinnützigen Organisation und eines Journalisten abzuwehren, ist ein skandalöser Vorgang. Doch das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein. Denn der Bundestag ließ sich auch in anderen Fällen von teuren Großkanzleien vertreten. Und auch das Bundeskanzleramt und einige Bundesministerien versuchten des Öfteren schon, Transparenz mithilfe externer Anwälte zu verhindern. Wir sind gerade dabei, dies zu recherchieren.

Am Ende drängt sich der Verdacht auf, dass die Parlamentsverwaltung in den Gerichtsverfahren auch darauf setzt, dass den Klägern irgendwann das Geld ausgeht. Denn anders als der Bundestag können diese sich in einem langjährigen Prozess nicht aus der Steuerkasse bedienen.
 


Zusatzmaterial: Rechnungsbeträge in den Prozessen um die Veröffentlichung der Hausausweise und der wissenschaftlichen Gutachten in der Übersicht (Gesamtsumme: 112.881,01 Euro):

 

 

 

 

 

 

Lizenz: Der Text auf dieser Seite steht unter der Creative Commons Lizenz BY-NC-SA 4.0.

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Kommentare

In eigener Sache: Warum Abgeordnetenwatch die Kommentar-Funktion abgeschaltet hat

Antwort auf von Norbert Küdde

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Genau das ist das Problem. Die Politverdrossenen gehen erst gar nicht zur Wahl, anstatt eine kleinere Partei zu wählen. Eine Wahlpflicht würde das ändern. Diese ist aber von den Regierungsparteien nicht gewollt. Die Politverdossenen wählen nicht, die CDU/SPD und so weiter Wähler aber schon. Selbst wenn diese dann nur 10 % der Bevölkerung dastellen, entscheiden eben die 10 Prozent über das Wohl oder eher die Korruption, den Lobbyismus und dem ganzen Dreck, den unsere Volksvervrecher begehen. So bekommt Mutti dann eben 39% von 30% der Bevölkerung---die wählen gehen!

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Wie man den Rechnungen entnehmen kann, hat Herr Amtsrat Kai-Uwe Menge in 2015 einen Karrieresprung gemacht, Gratulation!

Ich würde Herrn Kai-Uwe Menge allerdings dringend vorschlagen, derartigen Unfug nicht länger durch seine Unterschrift zu legitimieren. Sonst taucht er womöglich später mal als "Gehilfe" in entsprechenden historischen Dokumentationen auf.

Auf gehts, Herr Amtsrat, Mut zur Wahrheit: Die nächste Unterschrift wird verweigert mit dem Hinweis, dass es eine dafür zuständige Rechtsabteilung gibt. Ich zähle auf Sie!

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Habe eben mal versucht herauszufinden, wie die Rechtsabteilung des deutschen Bundestags aussieht. In der Verwaltung gibt es offensichtlich eine Unterabteilung ZR2, die für allgemeines Recht usw zuständig ist. Viel mehr ist aber nicht zu erfahren.

Es gibt aber offensichtlich auch eine Innenrevision beim Bundestag. Sollte man die nicht mal zu einer Stellungnahme drängen? Von selbst werden sie vermutlich nichts machen, da sie ja aus demselbem Fressnapf fressen...

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Handelt es sich hier um eine politische Straftat?
Es liese sich eve. argumentieren das Intransparenz grundsätzlich gegen demokratischen Prinzipien verstoße und gegen die Rechte der Bürger auf Information und Transparenz.

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Mir ist unklar, welche Verknüpfung der Axel-Springer-Verlag mit der Rechnung hat.
Da steckt doch noch mehr dahinter. Wer kann denn dazu näheres sagen oder ermitteln?

Antwort auf von HRHg

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Der Journalist, der den Bundestag auf Veröffentlichung eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes verklagt hat, arbeitet für die WELT, von daher der Springer-Verlag.

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Guter Rat ist teuer!

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Wenn der Bundestag die Offenlegung der Lobbyisten-Hausausweise mit allen Mitteln verhindern will, dann ist etwas faul. In einem demokratischen freien Rechtsstaat und Politikern die vom Volk durch Steuergelder bezahlt werden ist freie offene Transparenz eigentlich selbstverständlich.

Sämtliche Gehälter aller Bundesabgeordneten sollte öffentlich zugänglich gemacht werden.
Leider ist die Verschwendung von Steuern noch nicht strafbar.
Was bitte hat der Bundestag zu verheimlichen?

Volle Transparenz ist ein Zeichen von echter Demokratie.

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Ein Schwank aus der republikanischen Geschichte unseres Landes!

Lobbyisten hin, Lobbyisten her ... Früher gab es konzertierte Aktionen, die einen die heuchlerische Demokratie vor Augen führte. Aktivisten durchwühlten Wochen nach Weihnachten und Geburtstagen die außerhalb der Grundstücke abgestellten Mülleimer der Abgeordneten um gezielt nach Lobbykontakte zu suchen.

Dies hatte 2 Effekte:

Das Gleichheitsprinzip wurde dem Grundgesetz nach wieder hergestellt.
Das informationelle Recht auf die Datenhoheit eines jeden wurde sichergestellt. Dieses Recht besitzen nicht nur einseitig die Abgeordneten.

Der herrschaftlichen Ordnung halber: Dieses ist kein Aufruf zur Nachahmung ;-)

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Also wenn hier der Bundestag gegen und Bürger verloren hat, dann darf er uns eigentlich diese Kosten NICHT in Rechnung stellen, weil wir Bürger ja gewonnen haben. Von daher: wie wäre es, wenn der Bundestag diese Sache hier mal schön selbst bezahlt und NICHT aus Steuergeldern?? Wie wäre es, wenn wir hier gegen diese Rechnungen klagen würden??

Außerdem: an die CETA-Klage bei Change.org habe ich mich schon Anfang November drangehängt. Von daher: weg mit diesem hochkorrupten System. Ich zahle diese weit überteuerten Rechnungen NICHT!! Ohne mich!!

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Tja, so ist das eben. Und dann wundern sich die Politiker auch noch über die sog. "Politikverdrossenheit".
Leider sind in den Rechnungen die Honorarsätze der Anwälte unkenntlich gemacht. Wenn der Bürger den ganzen Sch...ß sowieso bezahlt, kann er doch auch gerne erfahren, um wieviel % der Honorarsatz über dem Mindestlohn liegt, oder ?

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Sehr geehrte Damen und Herren von abgeordnetenwatch.de,

Sie waren doch in diesen Gerichtsverfahren anwaltlich vertreten, die Kollegen haben Ihnen da doch sicherlich erläutert, daß diese Rechnungen allesamt nach Stunden abrechnen. Es gibt also eine Vereinbarung zwischen dem Bundestag und der sie vertretenden Kanzlei über die Abrechnung nach Stunden und die Höhe der Stundensätze. Aus den von Ihnen geschwärzten Bereichen könnte man nun den berechneten Stundensatz errechnen und mit den üblichen Stundensätzen der Anwaltschaft vergleichen. Zu teuer oder üblich lautet da die Frage. Ihre Anwälte helfen Ihnen da sicherlich gerne weiter. Wonach haben Sie eigentlich Ihre Anwälte bezahlt? Nach Stunden oder nach Streitwert? Sie bekommen Ihre Gelder aus Spenden, ich hoffe daher sehr für Sie, Sie haben mit Ihren Anwälten eine insofern günstige Vereinbarung getroffen.
Nun zu den Rechnungssummen an sich. So großzügige Mandanten möchte jeder Anwalt gerne haben. Die teuren Großkanzleien rechnen aber so ab. Der "normale" Anwalt als Einzelkämpfer oder Mitglied einer kleineren oder mittleren Sozietät findet kaum je einen so großzügigen Mandanten. Kein Wunder, der Mandant Bundestag gibt ja nicht sein eigenes Geld aus! Ansonsten wären die Rechnungen deutlich niedriger ausgefallen!

Antwort auf von Rechtsanwalt aus Hamburg

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Hallo,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

Was mich als juristischen Laien wundert ist die Diskrepanz zwischen der Rechnung vom 31.01.2013 im Gutachten-Prozess in Höhe von ca. 40.000 Euro und der Kostennote vom 2.7.2015 über rund 10.000 Euro im Hausausweis-Prozess. In beiden Rechnungen dürfte das Verfassen eines Schriftsatzes der zeitintensivste, sprich: teuerste Posten gewesen sein. Im 1. Fall kommt noch die Prüfung des Urteils aus 1. Instanz hinzu, im 2. Fall die Vertretung bei der mündlichen Gerichtsverhandlung. Dass der Rechnungsbetrag in einem der beiden Verfahren etwa viermal so hoch ist wie in dem anderen lässt darauf schließen, dass hier unterschiedliche Stundensätze mit ein und derselben Kanzlei vereinbart wurden, und das obwohl beide Verfahren unter ähnlichen Vorzeichen stattfanden (Verwaltungsstreitsache auf Grundlage des IFG, Streitwert in Höhe von 5.000 Euro). Dies finde ich den interessanten Punkt - zumal als Steuerzahler, der wie alle anderen für die Kosten der externen Anwälte mit aufkommen muss.

Zu den Anwaltskosten von abgeordnetenwatch.de: Unsere Anwältin war für uns auf Stundenbasis tätig. Bezahlt haben wir die Rechnung - bislang 2.142 Euro - aus Spenden (Die Rechnung unserer Anwältin haben wir jetzt im obigen Text verlinkt.)

Beste Grüße
Martin Reyher

PS: Noch einen Hinweis zu den Schwärzungen in den Kostennoten von Redeker Sellner Dahs: Diese haben nicht wir vorgenommen, sondern der Bundestag. Von daher lässt sich für uns auch nicht der tatsächliche Stundensatz ermitteln.

Antwort auf von abgeordnetenwatch.de

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Toller Erfolg für Abgeordnetenwatch und insbesondere für sie, werter Herr Reyher,

gibt es eigentlich eine Möglichkeit über Abgeordnetenwatch an alle Abgeordneten gleichzeitig eine mittelkurze Frage zu stellen? Wenn man über die offiziellen eMails schreibt kommt es immer nur im Büro des Sekretärs an, wird kaum gelesen und erst recht nicht beantwortet, die Fragen über ihren Service gehen direkt an die Abgeordneten und die Antwortquote ist wesentlich höher. Selbst bei angeforderten Unterlagen gibt es der Sektär/die Sekretärin wohl nicht weiter, hier bei ihnen läuft alles viiiel direkter!!! Tolle Sache, dieses Abgeornetenwatch!!!!

Danke

A. Fischer

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Immer wieder frage ich mich, was denn ein "Bund der Steuerzahler" so treibt. Solche Sachen müssten auf ihre Agenda und sollte im Minutentakt im Internet verbreitet werden. Dafür würde ich gerne bereit sein, meine Steuern aufzuwenden. Doch nicht nur das Aufzählen dieser Machenschaften wären wichtig, sondern anschließend auch eine rechtliche Konsequenz ist dringend von Nöten. Wie sollte man sonst diesem Treiben Einhalt gebieten ?

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Es lässt sich doch sicher eine Fraktion finden, die dazu eine Kleine Anfrage an den Bundestag stellt - so ließe sich wenigstens etwas Öffentlichkeit herstellen!

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Es ist längst überfällig, daß Abgeordnete für solche Handlungen selbst die Konsequenzen tragen müssen und somit finanziell den Steuerzahler damit nicht belasten dürfen. Es ist beschämend, was sich diese Damen und Herren an Freiheiten herausnehmen, wohl wissend, daß sie damit kein eigens Risiko eingehen. Es beweist wieder einmal, daß sie ihr Gewissen beim Betreten des Bundestages draußen lassen. Und es wird deutlich, wie unangenehm ihnen eine Offenlegung in dieser Angelegenheit ist. Somit wird mit allen Mitteln versucht, das Ganze nicht an die Öffentlichkeit kommen zu lassen. Pfui! Dies muß endlich per Gesetz gestoppt werden.

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Rechtsanwälte gehören erfolgsbezogen bezahlt und nicht wie momentan.
Deren Argument lautet, dass es keine Erfolgsgarantie gibt, aus diesem Grund gibt es keine Erfogsbezogene Bezahlung. In anderen Bereichen gibt es auch keine Erfolgsgarantie und trotzdem wird erfolgsbezogen Bezahlt, und zwar von A wie Autohaus bis Z wie Zigarrenhändler. Trainer werden sogar entlassen, weil "die Schönheit des Spiels" vermisst wurde.

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Als das Reichstagsgebäude eine neue Glaskuppel bekam hieß es, diese sollte in ihrer architektorischen Gestaltung symbolhaft signalisieren, dass der Deutsche Bundestag als Parlament nach außen hin viel mehr Transparenz ausstrahlen möchte als bisher. Und was ist daraus geworden? Die Antwort auf diese Frage findet man in den Anwaltshonoraren, ausgegeben, um zu verhindern, dass das Volk etwas mehr über das betriebsame Ein und Aus der Lobbyisten in diesem "Hohen Haus" erfährt! J. Mierwald

Antwort auf von J. Mierwald

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Ich behaupte mal, der Architekt Norman Forster ist dem selben Demokratie Humbug auf den Laim gegangen, den man auch uns erzählt. In anderen Worten, er wollte Architektur ehrlich einsetzen - wurde aber für Propaganda missbraucht. Dieser Bundestag ist zumindest seit 2005 völlig undemokratisch. Ist auch kein Wunder - wenn man sieht wer seit dem im Kanzleramt sitzt.

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Ich bin zwar juristisch nicht bewandert, aber ist eine Rechnungslegung an den Bundestag korrekt?
Bei einer GmbH muss immer der Vertretungsberechtigte mit angegeben werden.

Bedeutet, der den Auftrag erteilt hat, müsste namentlich erwähnt werden. Und dann müsste man noch eine Bestimmung finden, das unsinnig ausgegeben Geld von dem persönlich zurück zu fordern.
Es wird Zeit, dass auch Bundestagsabgeordnetet in die Verantwortung genommen werden können.
Gruß

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Hallo,

wann hört der deutsche Steuerzahler endlich auf, sich nur einzeln aufzuregen, anstatt sich nach Berlin oder anderen politischen Anlaufstellen gemeinsam aufzumachen, um die offensichtlichen Faschisten endlich in Gewahrsam zu nehmen - seht ihr nicht was mit unserem Land passiert, dieser Wahnsinn endet in Kürze in Aufständen die keiner so will! Der sollende Steuerzahler, der bereits seit zwei Jahren keine Steuer mehr zahlt und deswegen extrem politisch verfolgt wird, was nicht möglich wäre, wenn es jeder Einzelne aus Protest tun würde, bis Gerechtigkeit und Transparenz hergestellt wären. Bitterbetrübende Grüße, Tibor Folmer, Mitglied der Grundrechtepartei!

Antwort auf von Tibor Folmer

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Das wäre für mich die logische Konsequenz: alle gezielt die Zahlungen einstellen mit Begründung und Hinterlegung auf eine Anderkonto, bis demokratisch legitimierte Änderungen eintreten . anders verstehen sie es nicht! Obwohl unser Euro ja sowieso schon nicht mehr das Papier wert ist, auf dem er gedruckt ist (keine Wertbindung mehr vorhanden).

Antwort auf von Tibor Folmer

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„Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“ (Ghandi) Viel Power für 2016! ;0)