Am Ende hatte es der Bundestag noch einmal mit juristischen Winkelzügen versucht. abgeordnetenwatch.de verfolge eine "
Ausforschung des Behördenhandelns", wenn es eine Liste aller Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes seit 2005 anfordere - dies sei vom Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht gedeckt. Von daher sei unser Antrag abzulehnen.
Weil der Vorwurf des "Ausforschens" natürlich ebenso absurd wie juristisch unhaltbar ist, musste die Parlamentsverwaltung nach unserem Widerspruch die Liste aller Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes nun doch herausgeben. Die Übersicht umfasst 242 A4-Seiten mit den Titeln mehrerer tausend Gutachten, die zwischen Oktober 2005 und Juni 2015 u.a. von Bundestagsabgeordneten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag gegeben worden waren.
Bei einem der aufgeführten Ausarbeitungen handelt es sich beispielsweise um das berüchtigte UFO-Gutachten, mit dem eine Abgeordnete im Jahr 2009 Informationen zur "Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen" eingeholt hatte.
In der Liste wird überdies ein bislang unveröffentlichtes Gutachten zu den umstrittenen Schiedsgerichten im Freihandelsabkommen TTIP aufgeführt. Diese Ausarbeitung dürfte bislang nur einem äußerst kleinen Kreis zugänglich gemacht worden sein, was vermutlich auch so bleiben wird. Denn das Dokument wurde als vertraulich eingestuft ("Nur für den Dienstgebrauch"):
Darum ist die Liste wichtig
Was ist nun der Mehrwert der weiter unten veröffentlichten Liste? Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2015 - darin ging es u.a. um eben jenes UFO-Gutachten - musste der Bundestag den Bürgerinnen und Bürgern die Gutachten bei Anfragen über das Informationsfreiheitsgesetz herausgeben. Doch hilft ein solches Auskunftsrecht wenig, wenn nicht bekannt ist, welche Gutachten überhaupt existieren - oder anders ausgedrückt: Wie soll man nach etwas fragen, von dem man nicht weiß, dass es existiert?
Die hier veröffentlichte Übersicht mitsamt Aktenzeichen sämtlicher Gutachten seit 2005 erlaubt nun allen Interessierten, ein Gutachten auch tatsächlich beim Deutschen Bundestag anzufordern. Am einfachsten geht dies über das Portal fragdensstaat.de, wo man eine kostenlose (und formlose) Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen kann: 1. Auf den Button "Stellen Sie eine Anfrage" klicken, 2. "Deutscher Bundestag" auswählen, 3. die Option "Informationen aus Dokumenten oder Akten (Informationsfreiheitsanfrage)" anklicken und 4. die Anfrage formulieren, z.B.: "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes mit dem Aktenzeichen WD 10 - 058/14 A 'Deutsche Olympiabewerbungen". Sollte der Bundestag Gebühren verlangen - etwa für die Schwärzung personenbezogener Daten oder das Erstellen von Kopien - muss er Sie darüber zunächst in Kenntnis setzen. Sie können Ihren Antrag dann immer noch widerrufen.
Dass sich der Deutsche Bundestag lange Zeit weigerte, die Gutachten herauszugeben, war auch deswegen skandalös, weil die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes aus Steuermitteln erstellt werden. Diese Unterabteilung des Deutschen Bundestages soll Abgeordneten "bei der Ausübung ihres Mandates Hilfestellung leisten" und ist dabei zu parteipolitischer Neutralität und sachlicher Objektivität verpflichtet.
Hier nun die Liste der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes [Nachtrag vom 7.3.204: Wir haben die Liste um die Gutachten der Zeiträume 2002 bis 2005 sowie 2015 bis 2016 ergänzt].
Die Angaben zu den Titeln der Gutachten waren dann auch nicht kostenlos: 24,20 Euro hat uns der Deutsche Bundestag in Rechnung gestellt - für 242 A4-Kopien. Wenn wir Dokumente das nächste Mal bitte in elektronischer Form erhalten könnten...
Mitarbeit: Fabian Hanneforth
Danke an @SebaLis für das Bearbeiten der odt/ods-Dokumente!
Kommentare
Peter am 22.01.2016 um 21:12 Uhr
PermalinkWell done!
Simone Wirrwitz am 22.01.2016 um 21:59 Uhr
Antwort auf von Peter
PermalinkVielen vielen Dank !!!
Es ist gut das es auch Schwarz auf Weiß……widerlegt ist im Original…..bevor einige wieder kommen mit Verschwörungstheorien etc…..
habe es auch dieses Mal direkt gesichert…..
nicht das es plötzlich wieder zensiert ist und man es nicht mehr lesesn kann…
wie bei dem Dokument Zu der Armlänge………
Danke.
Wünsche noch ein ruhiges Wochenende
Peter Pau am 24.01.2016 um 11:08 Uhr
Antwort auf von Simone Wirrwitz
PermalinkSuper !!!!
Man weis ja nie wann der Zensor zuschlägt ........ aber vorsicht weil wenn die da oben dass löschen wollen ist dein PC vielleicht als nächster drann ...........
Heinz Meier am 24.01.2016 um 12:50 Uhr
Antwort auf von Simone Wirrwitz
PermalinkRechtschreibung: mangelhaft
gut, dass auch
nicht, dass es
begeorge am 24.01.2016 um 15:55 Uhr
Antwort auf von Heinz Meier
Permalinkja ganz wichtig heinz darum geht es und nur darum! die richtige rechtschreibung!
#hinrlosparexcellance
palina am 25.01.2016 um 09:20 Uhr
Antwort auf von Heinz Meier
PermalinkReschtschreibfeler könen gehrne behaltten werdden.
G. Nervt am 25.01.2016 um 11:55 Uhr
Antwort auf von Heinz Meier
PermalinkErfreulich, d a s s Du Dein Steckenpferd gefunden hast, aber müssen wir wirklich bei jedem Schaureiten dabei sein? Vermutlich hat der Autor andere Talente und kommt damit klar, dass er am Ende wenigstens richtig denkt, wenn auch nicht alles richtig schreibt. GET OVER IT!
Hanns-Peter am 25.01.2016 um 13:13 Uhr
Antwort auf von Heinz Meier
PermalinkErbsenzähler! Ihre Kritik hat übrigens nichts mit Rechtschreibung zu tun, allenfalls mit Grammatik oder Ausdrucksweise.
Und hilfreich im Sinne der Sache ist solcherlei Einwand schon gar nicht!
Jürgen Holl am 25.01.2016 um 14:28 Uhr
Antwort auf von Heinz Meier
Permalink... diese Anmerkung war - sachdienlich *smile*
j. Heimann am 07.02.2016 um 13:38 Uhr
Antwort auf von Heinz Meier
PermalinkSehr geehrter Herr Meier
Eine lausige Bemerkung, völlig überflüssig.
In jedem Blog nennt man das gemeinhin Klugscheißerei.
awakening am 22.01.2016 um 21:52 Uhr
PermalinkWD 3 - 104/15 : Informationsansprüche gegenüber juristischen Personen des Privatrechts mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes - Insbesondere nach einer möglichen Änderung des - Informationsfreiheitsgesetzes
will da jemand eventuell das ifg zu gunsten von bestimmten einrichtung ändern ?
Bernd Sommer am 22.01.2016 um 22:40 Uhr
PermalinkPuuuhh das ist Wichtig. Danke euch für eure Ausdauer und dankt denjenigen die euch Flüsternd unterstützen. Viele werden nicht den Stellenwert erkennen, aber zukünftige bestimmt. Danke
Bernd Trumpfheller am 23.01.2016 um 12:43 Uhr
PermalinkDie Gutachten der Gutachten und zuvor erstellten Gutachten die nun auf Anordnung von neuen Gutachten geprüften Gutachten hat den Spiegel zum Titelblatt Versichert und Verraten veranlasst das Allianz und co.. Ihre durch Gutachten überprüften Vertragsregulierungen darlegen müssen.
Denn diese durch Gutacher überprüften hinterlistig umgangenen Leistungsumgehungen die nun durch Ombudsmann Gutachter begutachten Gutachter Berichte , wurden inzw von ARD Story im Ersten , werden nun von hinzugezogenen Gutachtern* , mit BR - Vom Unfall- zum Versicherungsopfer zusammen Begutachtet . Da nun das ZDF Frontal 21 und die Stiftung Warentest die erwähnte " Federführende Allianz Regulierung " die beim www.sz-wirtschaftsgipfel.de
als dringend erforderliche Digitale Änderungen betextet wurde ,und die US Justizministerin Lynch .. in diesem Zusammenhang ( Großsponsoren FIFA - DFB ) wir werden sie ALLE kriegen ...POSTET, sollten wir uns auf eine Begutachtung der zuvor genannten Gutachten durch weitere Gutachten durch Gutachterlistung , um nicht zu verwirren , eine Gutachter Tabellen Aufstellung zulegen um Doppelbegutachtungen zu vermeiden.
Trumpfheller Bernd am 18.05.2017 um 12:47 Uhr
Antwort auf von Bernd Trumpfheller
PermalinkDie Zeit Nr. 21 2017 .
Die schweigende Mehrheit darf nicht länger schweigen . Heiko Maas , Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz .
Der Staat funktioniert wie eine Versicherung , einzahlen fertig . Politikwissenschaftler Prof. Albrecht von Lucke . Presseclub Volker Herres , dem wurde nicht wiedersprochen . !
Fünf Oberste Deutsche Richter appellieren an Ihren Ehrenkodex 1156 NJVV 16/2017 Dr. Rolf Lamprecht .( ? auf Fake prüfen. ) dto . www.online-translator.com/links/972113b9 Boca Raton Sponsoring . ? ( Fake prüfen )
Bernhard Mittermaier am 23.01.2016 um 18:31 Uhr
PermalinkSuper, vielen Dank!
Könnt Ihr euch vorstellen, ein Repositorium der Gutachten einzurichten? Da könnte dann jeder, der ein Gutachten angefordert hat, einen Scan hochladen und man müsste nicht mehrfach Geld ausgeben. Und möglicherweise kommt der Bundestag sogar auf die Idee, die Gutachen gleich selbst frei zugänglich zu machen. Würde ihnen Arbeit ersparen...
abgeordnetenwatch.de am 23.01.2016 um 18:54 Uhr
Antwort auf von Bernhard Mittermaier
PermalinkHallo Bernhard,
die bereits herausgegebenen Gutachten an einem Ort zu sammeln und zugänglich zu machen - darum wird sich fragdenstaat.de kümmern. Kommt sicher bald.
Viele Grüße
Martin
Bernhard Mittermaier am 23.01.2016 um 21:02 Uhr
Antwort auf von abgeordnetenwatch.de
PermalinkDanke!
W. Heidecker am 29.01.2016 um 10:24 Uhr
Antwort auf von abgeordnetenwatch.de
PermalinkMomentan produzieren sie eine Datenmuellhalde ohne Wert!
Hans K. am 03.02.2016 um 20:56 Uhr
Antwort auf von W. Heidecker
PermalinkWenn ich mich hier umschaue, ist mein Eindruck eher, dass Sie - mit Verlaub - eine Kommentarmüllhalde ohne Wert schaffen. Zu lesen ist nur Destruktives, das nicht weiterhilft. Also dann mal Butter bei die Fische: Welche Vorschläge haben Sie denn so auf dem Kasten zu Themen wie Bürgerbeteiligung, Auskunftsrechte, Lobbyismus oder Transparenz, an denen sich hier im Blog abarbeiten?
klaus-dieter ferbitz am 07.02.2016 um 13:32 Uhr
Antwort auf von W. Heidecker
Permalinkwie google und facebook, NSA und andere,, kritisieren gehört zur Demokratrie, aber auch lebhafte
Vorschläge zur Veränderung....habe das Gefühl, sie sind stillgelegter Verwaltungsbeamter mit überkommenen politischen Hintergrund--- gell.
klaus-dieter ferbitz
klaus-dieter ferbitz am 07.02.2016 um 13:45 Uhr
Antwort auf von W. Heidecker
Permalinksollten sie der energieberater aus dem IT sein, habe ich ihnen gegenüber das Gefühl eines gering logisch-- nicht unbedingt naturwissenschaftlich denkenden Menschen--- eher deutsch-ordentlich verbrähmt. Leider ohne Fortschrittsanzeige im Denken.
Dipl-Ing. Energieverwendung/Nutzung/Gutachter
klaus-dieter ferbitz
fhm am 29.01.2016 um 20:34 Uhr
Antwort auf von Bernhard Mittermaier
Permalinkerledigt: https://fragdenstaat.de/fragdenbundestag/
Susanne Günther am 24.01.2016 um 11:19 Uhr
PermalinkVielen Dank für Eure großartige Arbeit und dafür, dass Ihr nicht locker lasst! Zu dem einen Gutachten, das unter Verschluss ist, habe ich eine Frage: Die Süddeutsche Zeitung hat in 2014 sich auf dieses Gutachten bezogen und behauptet, dass es der Redaktion vorliegt: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/unveroeffentlichtes-gutachten-ttip... . Wie ist das möglich? Und: Ist das "Leaken" eines solchen Dokumentes eigentlich strafbar? Ich bin mir sicher, dass sich der Artikel auf dieses "NfD"-Gutachten bezieht. Denn ich habe eine Anfrage an den Bundestag gestellt und dabei auf den Artikel verwiesen. Gestern bekam ich dann Post, dass das besagte Gutachten nicht herausgegeben werden kann :-(
Susanne Günther am 24.01.2016 um 11:20 Uhr
PermalinkGutachten WD 4 - 234/14: "Besteuerung von Lebens- und Genussmitteln als Steuerungsinstrument der Volksgesundheit" - schon das Wort...
B.G. am 24.01.2016 um 12:14 Uhr
PermalinkDanke für Ihre tolle und hartnäckige Arbeit!
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