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Frage von Arndt W. •

Frage an Yvonne Ploetz von Arndt W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Ploetz, MdB!

In der Sendung vom 01.03.2010 wurde in der Sendung "Report Mainz" darüber berichtet, dass die Bundesagentur für Arbeit eine neue Dienstanweisung erstellt hat, wonach die Prüfgrenze für sittenwidrige Löhne bei 3 Euro liegt.

Teilen Sie meine Befürchtung, dass sich dadurch im Umkehrschluss jeder Arbeitgeber sicher sein kann, bei Löhnen über 3 Euro durch Sanktionsdrohungen im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer von den ARGEn Unterstützung zu erhalten und dass es sich hierbei quasi um die staatliche Anerkennung von Lohndumping handelt?

Welche Vorschläge hat die Partei "Die LINKE" zur Lösung solcher Probleme?

Mit freundlichen Grüßen
Arndt Wiesner

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Wiesner,

die Dienstanweisung, auf die in der Sendung "Report Mainz" Bezug genommen wurde, soll nach dem Selbstverständnis der Bundesagentur für Arbeit einem flächendeckenden Lohndumping vorbeugen. Dass Unternehmer auf Kosten der Steuerzahler die Löhne immer weiter absenken, will die Bundesagentur mit der Anweisung verhindern. Man will gegen Arbeitgeber Maßnahmen einleiten, die zu niedrige Löhne zahlen und Arbeitnehmer damit zu sogenannten Aufstockern machen. Aufstocker sind Erwerbstätige, deren Lohn nicht zum Unterhalt ihres Lebens reicht und die deshalb zusätzlich noch auf Arbeitslosengeld II zurückgreifen müssen.

Das grundsätzliche Anliegen der BA ist erst einmal begrüßenswert. Die Anweisung als solche ist jedoch sehr kritikwürdig. Insbesondere muss gegen die äußerst niedrige Grenze von 3 Euro Widerspruch formuliert werden, ab der die Jobcenter im sogenannten "Regelfall" eingreifen sollen. Selbstverständlich kann man nicht erst ab drei Euro von einem Dumpinglohn sprechen. Zwar hebt die BA in einer Presseerklärung hervor, dass es im Ermessensspielraum der Jobcentern liegen soll, auch bei Löhnen oberhalb der 3 Euro eine Sittenwidrigkeit von Löhnen zu prüfen. In welchem Umfang dies geschehen wird, ist jedoch fraglich.

Wer sittenwidrige Niedriglöhne verhindern will, muss einen anderen Weg als die BA gehen. Wir brauchen endlich einen flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland von 10 Euro. Erst ein solcher Lohn würde eine gesellschaftliche Teilhabe und ein auskömmliches Leben für alle ArbeitnehmerInnen gewährleiten. Erst ein solcher Mindestlohn würde den Dumpingbestrebungen in vielen Branchen einen wirksamen Riegel vorschieben.

Mit herzlichen Grüßen,
Yvonne Ploetz