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Frage von Andreas R. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Andreas R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wolfgang Schäuble,

wie können sie dem deutschen Volke garantieren, dass kein Missbrauch durch die BKA getätigt wird, was die neuen BKA-Gesetze betrifft und folglich auch ihre Einschränkung der Privatsphäre des Volkes?

Als Beispiel möchte ich die "Schlamperei" bei MI6 aufgreifen. Viele persönliche Daten wurden durch unglückliche "Zufälle" an 3te, nicht befugte Menschen weitergegeben.

Ich persönlich sehe in diesen Gesetzen wie dem Patriot Act und dem BKA-Gesetz eine Aushölung der Demokratie für die die Menschheit Jahre gekämpft hat. Ich bin Stolz auf Deutschland, insbesondere auf die Demokratie die durch die Erfahrung der Weimarer Republik und der Diktatur Hitlers geprägt wurde. Dürfen wir dieses, unser Grundgesetz aufgrund dieser Bedrohung von Außen "wegschmeißen"? Gibt es keine anderen Möglichkeiten? In Meinen Augen drehen Sie am falschen Rad!

Mit freundlichen Grüßer,
Regensburger A. (ein aufmerksamer Bürger)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Regensburger,

ich trage die politische Verantwortung für das Bundesministerium des Innern und dessen Geschäftsbereich, also für seine nachgeordneten Behörden wie das Bundeskriminalamt. Daher kann ich Ihnen versichern, dass ich im Rahmen meiner Dienst- und Fachaufsicht über das BKA auf die strikte Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben achte. Darüber hinaus unterliegt jede staatliche Maßnahme der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, so dass jedem, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt sieht, der Rechtsweg zu den Gerichten offen steht.

Es freut mich, dass Sie als aufmerksamer Bürger die politische Entwicklung verfolgen. Deshalb informieren Sie sich gewiß auch aus verschiedenen Quellen, um sich ein umfassendes Bild zu machen. Ich möchte Sie daher einladen, auf der Internetseite meines Ministeriums mehr über das BKA-Gesetz zu erfahren ( http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/sid_CFAD24A5E11CB565F7C8AE09E663640A/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2008/11/BKA__Gesetz__im__Bundestag.html ).

Sie werden feststellen, dass Ihre Sorgen hinsichtlich der Einhaltung des Grundgesetzes nicht begründet sind. Ich sehe daher auch einem möglichen Verfahren gegen das BKA-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht mit großer Gelassenheit entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble