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Frage von Sebastian G. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Sebastian G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

ich musste erfahren, das private Erträge aus Kapitaleinkünften mit einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25% besteuert werden. Gleichzeitig werden für Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit Steuersätze von 42 bzw. 45 % veranschlagt. Dies stellt eine grobe Schieflage und Ungerechtigkeit dar! Mich würde interessieren, wann sich an dieser Situation etwas ändern soll?

Desweiteren zahlen mittlerweile Facharbeiter in der Industrie in unserem Land den Spitzensteuersatz. Auch hier sollte schnellstmöglich eine gerechtere Lösung gefunden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Gaß

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gaß,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. September 2016 an Herrn Dr. Wolfgang Schäuble in seiner Eigenschaft als Bundesminister der Finanzen. Ihm gehen Anliegen in sehr großer Anzahl zu. Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis, dass der Minister nicht selbst die Beantwortung übernehmen kann, sondern mir diese Aufgabe übertragen wurde.

Bundesfinanzminister Schäuble hat sich immer wieder für die Abschaffung der Abgeltungsteuer ausgesprochen, diese aber in den Kontext der Einführung des automatischen Informationsaustauschs ab 2017 gestellt. Wenn die Informationen zu den Kapitalerträgen ab 2017 weltweit zwischen den Staaten ausgetauscht werden, entfällt das Argument der Kapitalflucht, das damals maßgeblich für die Einführung der Abgeltungsteuer ab dem Jahr 2009 vorgebracht wurde.

Hierzu hat sich Minister Schäuble in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 1. Mai 2016 wie folgt zum Thema geäußert:
„FAS: Auf Arbeitseinkommen sind bis zu 45 Prozent Einkommensteuer fällig, Kapitaleinkünfte werden nur mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belastet. Ist das gerecht?

Ich war nie ein Freund der Abgeltungsteuer. Aber mein Vorgänger Peer Steinbrück hatte recht, als er sie mit dem schönen Satz begründete: Besser 25 Prozent von x als 45 Prozent von nix. Bei der Besteuerung von Kapitaleinkommen stoßen wir in Zeiten der Globalisierung nun mal an Grenzen.

FAS: Sie haben Steuer-CDs gekauft und wollen gegen Offshore-Geschäfte in Panama vorgehen. Sind da noch so viele Löcher offen?

Bevor wir an den Steuersätzen etwas ändern, muss der automatische Informationsaustausch mit allen Ländern funktionieren. Wir müssen auch wissen, wer hinter anonymen Stiftungen oder Briefkastenfirmen steht. Das ist technisch alles gar nicht so einfach. Aber wir sind auf gutem Wege.

FAS: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, schaffen Sie die Abgeltungsteuer ab?

So habe ich das vorgeschlagen. Dann könnten wir in der nächsten Wahlperiode sogar einmal überlegen, den allgemeinen Einkommensteuersatz zu senken.“

Bei der Abschaffung der Abgeltungsteuer geht es um steuersystematische Gründe. Nach dem Konzept der „synthetischen Einkommensteuer“ sind alle Einkunftsarten gleich zu behandeln. Die Abgeltungsteuer ist eine Abweichung von dieser Regel, da sie Kapitalerträge anders als die übrigen Einkunftsarten, etwa Arbeitseinkommen, behandelt.

Zu bedenken ist, dass eine Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinsen, Veräußerungsgewinne und Dividenden nicht nur Auswirkungen auf die privaten Haushalte, sondern auch auf den Unternehmensbereich hätte. Ob und ggf. in welchem Umfang es zu Mehreinnahmen käme, hängt insbesondere davon ab, welche Modifikationen im Unternehmenssteuerbereich im Zusammenhang mit der Abschaffung der Abgeltungsteuer vorgenommen würden. Die Besteuerung von Dividenden muss sich dabei in das Gesamtsystem der Unternehmensbesteuerung einfügen (Körperschaft- und Gewerbesteuer bei Körperschaften (AG, GmbH), Einkommensteuer bei Personengesellschaften). Um eine Mehrfachbesteuerung auf Unternehmens- und Anlegerebene bei Körperschaften zu vermeiden, müsste über die Rückkehr zu einem Anrechnungs- oder Teileinkünfteverfahren nachgedacht werden. Andernfalls läge die Steuerbelastung von ausgeschütteten Unternehmensgewinnen von Körperschaften bei fast 60 Prozent und damit erheblich höher als bei Personengesellschaften, die mit dem Spitzensteuersatz von max. 45 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag belastet werden.

Eine Übersicht über die bisherige und erwartete Entwicklung der Einnahmen aus der Abgeltungsteuer füge ich an. Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge teilt sich kassentechnisch auf zwei Steuerarten auf: die „Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“ und die „nicht veranlagten Steuern vom Ertrag“ (Steuern auf Dividenden). In der Position „Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“ werden zudem auch die Einnahmen aus der Besteuerung von Veräußerungserträgen von Wertpapieren erfasst. In der Position "Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag" werden neben den Erträgen aus der Dividendenbesteuerung auch noch die Erträge aus der Besteuerung von Vergütungen von Aufsichtsratsmitgliedern sowie die Quellensteuer für in Deutschland auftretende ausländische Künstler, Sportler, Artisten, aber auch die Vergütungen für die Nutzung beweglicher Sachen oder für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten oder des sog. Know-how erfasst.

Jahr

Einnahmen in Mio. Euro

Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

nicht veranlagte Steuern vom Ertrag*

Abgeltungsteuer insgesamt

Ist

2009

12.442

12.474

24.916

2010

8.709

12.982

21.692

2011

8.020

18.136

26.155

2012

8.234

20.060

28.294

2013

8.664

17.259

25.923

2014

7.812

17.423

25.236

2015

8.259

17.945

26.204

AK Mai 2016

2016

6.450

17.250

23.700

2017

6.193

18.035

24.228

2018

6.294

19.910

26.204

2019

6.394

20.695

27.089

2020

6.495

21.425

27.920

* enthält zum überwiegenden Teil die Einnahmen aus der Besteuerung von Dividendenerträgen

Gern nutzen Sie daneben die Informationen auf unserer Internetseite (Suchbegriff "Steuersenkung"), so auch die Reden, Interviews und Namensartikel des Bundesfinanzministers zum Thema:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Presse/RedenUndInterviews/redenUndInterviews.html , http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Interviews/2016/2016-06-07-hamburger-abendblatt.html

Freundliche Grüße
Im Auftrag

Susann Helten