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Wilhelm Heidemann
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Frage von Christiane B. •

Frage an Wilhelm Heidemann von Christiane B. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Heidemann,

zum 1.2.2011 wurden einige Honorarkräfte an der KGS-Neustadt gekündigt. Es mußten neue Verträge geschlossen werden, da die alten arbeitsrechtlich nicht korrekt waren. Die Verträge müssen geprüft und geändert werden. Da die finanziellen Möglichkeiten der Schulen aber gleich geblieben sind, kam es zu einigen Kündigungen, die auf Kosten der Schule, der Schüler, der Bildung und der Arbeitskräfte ausgeführt wurden. Wenn Fehler bei den Verträgen gemacht wurden, wobei Fehler menschlich sind, sollten diese unverzüglich und in ganzem Umfang behoben werden. Es müssen nicht nur Verträge geändert und geprüft werden, sondern auch die finanziellen Mittel der Ganztagsschulen überarbeitet werden.
In Hannover haben Schulen finanzielle Unterstützung z.B. von der AWO erhalten, in Neustadt ist dies nicht möglich.
Ich hätte gern von Ihnen gewußt, wie es weiter gehen soll, wie man finanzielle Unterstützung erhält.
Wie kann man den Schulen in Niedersachsen in dieser Angelegenheit weiterhelfen?
Ich hoffe auf Hilfe von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Beneke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Beneke,

Sie haben sich an mich, in Sorge um den Ganztagsbetrieb an der KGS-Neustadt, gewandt. Die Beantwortung ihrer Fragen konnte erst heute erfolgen, weil ich, wie ich Ihnen bereits telefonisch erläuterte, ihre Fragen an das Niedersächsische Kultusministerium mit der Bitte um Klärung weitergeleitet hatte. Ich möchte Ihnen zunächst mitteilen, daß kein Anlaß zur Sorge besteht. Die von Ihnen angesprochene Prüfung der Verträge hat zu einiger Unruhe an den Schulen geführt. Mit Hilfe der Landesschulbehörde wird der Ganztagsbetrieb an den Schulen aber weiterhin gesichert.
Ganztagsschulen, wie die KGS-Neustadt, konnten bis zum Ende des Schuljahres 2009/2010 freie Dienstleistungsverträge/Honorarverträge und Kooperationsverträge abschließen. Da aber festgestellt wurde, daß mit diesen Vertragsarten allein der Einsatz von außerschulischen Fachkräften im Zusammenhang mit ganztagsspezifischen Angeboten nicht rechtssicher abgedeckt werden konnte, wurde den Schulen zum Schuljahr 2010/2011 die Möglichkeit eröffnet auch Arbeitsverträge abzuschließen. Die Prüfung der abgeschlossenen freien Dienstleistungsverträge/Honorarverträge hat ergeben, daß hier die Schulleitungen teilweise die falsche Vertragsart gewählt hatten. Die Schulen korrigieren dies mit Hilfe der Landesschulbehörde. Ob es durch diese Korrektur tatsächlich zu Mehrkosten kommt, ist im Eintelfall zu prüfen. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß es auch zu Minderausgaben kommen kann. Aus diesem Grund sollte die haushaltswirtschaftliche Situation der einzelnen Schule im Laufe des Haushaltsjahres abgewartet werden. Wenn es tatsächlich zu Problemen kommen sollte, werden diese Probleme mit Hilfe der Landesschulbehörde gelöst.
Zu dem von Ihnen angesprochenen Problem, ob Schulen finanzielle Unterstützung von Dritten erhalten können, möchte ich Ihnen mitteilen, daß dies durchaus möglich ist. Die Schulen verfügen über ein Schulbudget. In dieses Schulbudget können Dritte finanzielle Unterstützungsleistungen einzahlen. Dies muß allerdings über die Landesschulbehörde erfolgen. Dieses Verfahren gilt für alle Schulen in Niedersachsen und nicht nur für Schulen in Hannover.
Das Niedersächsische Kultusministerium hat mir zugesagt die Landesschulbehörde zu bitten, daß diese in der Angelegenheit auf die KGS-Neustadt zugeht und entsprechend hilft, das Ganztagsangebot der KGS zu sichern.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Heidemann