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Werner Hoyer
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Frage von Peter S. •

Frage an Werner Hoyer von Peter S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Hoyer,

mit bestürzen mußte ich am heutigen Tage folgende Meldung lesen:

Zitat:
Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist im Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009[1] versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.
Zitat Ende.

Der ganze Text nachzulesen unter:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/289/79/lang,de/

Als Nachbar Ihres Parteikollegen Gerhart Baum, der sich äußert engagiert gegen einen schäublischen Überwachungsstaat einsetzt, bin ich bisher sehr stolz auf die Bemühungen der FDP gewesen, meine Bürgerrechte zu schützen.

Werden Sie ebenfalls Ihre Stimme gegen dieses Gesetz erheben, so wie ich und die meisten Bürger aus Ihrem Wahlkreis es persönlich und engagiert tun?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Stukenbrook

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Stukenbrook,

für Ihre E-Mail vom 05. Februar 2009 danke ich Ihnen recht herzlich. Ihre Bedenken gegenüber dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (BSIG-E) habe ich sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen. Im Folgenden gehe ich gerne darauf ein.

Für die FDP-Bundestagsfraktion kann ich Ihnen versichern, dass wir Ihre Befürchtungen und Ihre Kritik an dem Gesetzentwurf voll und ganz teilen. Die von Ihnen zitierte Passage nimmt Bezug auf eine geplante Änderung des Telemediengesetzes. Danach soll es in § 15 einen neuen Absatz 9 geben: "Soweit erforderlich darf der Dienstanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden.". Diese Neuregelung wird im Gesetzentwurf damit begründet, dass bisher eine entsprechende Regelung für die Diensteanbieter fehle und dringend erforderlich sei zur Erkennung und Abwehr bestimmter Angriffe gegen Webseiten und andere Telemedien.

Die FDP-Bundestagsfraktion sieht diese geplante Regelung besonders kritisch. Dadurch könnte ein Einfallstor für Internetdienste geschaffen werden, um Verhaltensmuster der einzelnen Nutzer zu erstellen. Dies würde alle Nutzer betreffen, ohne dass jeweils ein bestimmter Bezug zu einer möglichen Störung vorliegen müsste. Daher ist diese Regelung besonders problematisch.

Ziel der Gesetzentwurfes soll laut Begründung sein, die kritischen IT-Infrastrukturen des Bundes vor möglichen Angriffen zu schützen. Dieses Ziel unterstützt die FDP-Bundestagsfraktion ausdrücklich. Allerdings schießt der Gesetzentwurf aus unserer Sicht weit über dieses Ziel hinaus. Über die bereits vorangegangene Kritik hinaus ist dazu folgendes anzumerken: Der Kernbereichsschutz ist vollkommen unzureichend geregelt, so darf im Zweifel über die Kernbereichsrelevanz das Bundesministerium des Innern selbst entscheiden. Die Weiterleitung der erhobenen Daten an Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste zu anderen Zwecken ist sehr weitreichend gestaltet. An der endgültigen Verfolgung des Ziels des Gesetzentwurfes muss gezweifelt werden, da es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, über mögliche Sicherheitslücken öffentlich zu informieren.

Aus den genannten Gründen kann ich Ihnen versichern, dass die FDP-Bundestagsfraktion dieses Gesetzesvorhaben ebenso kritisch begleiten wird wie Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Werner Hoyer