(...) Dadurch übernehmen Parteien eine Bündelung von Grundsätzen und Interessen, die für mich in einer repräsentativen Demokratie essentiell ist. Aber dass Abgeordnete von den parteilichen Mehrheitsmeinungen abweichen dürfen, ist für die Väter des Grundgesetzes selbstverständlich gewesen, ein "Fraktionszwang" war hier nicht vorgesehen. (...)
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