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Ulrike Grosse-Röthig
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Frage von Britta B. •

wie werden sie sich dafür einsetzen, die unverhältnismäßige honorarkürzung für uns psychotherapeuten zurückzunehmen?

Auf Betreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die Vergütung der ambulanten Psychotherapie um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 abgewertet. Das ist ein fatales Signal für die Versorgung psychisch erkrankter Patient*innen, die trotz steigender Krankenkassen-Beiträge schon jetzt auf eine angespannte Versorgungssituation ambulanter Psychotherapie treffen.

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