wie werden sie sich dafür einsetzen, die unverhältnismäßige honorarkürzung für uns psychotherapeuten zurückzunehmen?
Auf Betreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die Vergütung der ambulanten Psychotherapie um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 abgewertet. Das ist ein fatales Signal für die Versorgung psychisch erkrankter Patient*innen, die trotz steigender Krankenkassen-Beiträge schon jetzt auf eine angespannte Versorgungssituation ambulanter Psychotherapie treffen.
Antwort ausstehend von Ulrike Grosse-Röthig Die Linke

