wie werden sie sich dafür einsetzen, die unverhältnismäßige honorarkürzung für uns psychotherapeuten zurückzunehmen?
Auf Betreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die Vergütung der ambulanten Psychotherapie um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 abgewertet. Das ist ein fatales Signal für die Versorgung psychisch erkrankter Patient*innen, die trotz steigender Krankenkassen-Beiträge schon jetzt auf eine angespannte Versorgungssituation ambulanter Psychotherapie treffen.
Liebe Frau B.
aus vielerlei Richtungen esse die Problematik bereits an unsere Fraktion herangetragen worden. Unsere gesundheitspolitische Sprecherin hat sich klar dazu positioniert, dass unverzüglich eine Rücknahme der Kürzungen erfolgen muss um eine flächendeckende psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.
Vielen Dank für Ihr Engagement an dieser Stelle.
UGR

