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Frage von Nancy A. •

Frage an Ulrich Maurer von Nancy A. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Maurer

Meine frage zu Hartz IV ,seit neustem müssen Alleinerziehende ALG II Betzieher Wohngeld für Kinder beantragen zusammen mit Kindergeld und Unterhaltsvorschuss und Wohngeld fallen dann diese Kinder aus der Statistik raus ,ist das den nicht nur reine Schönfärberei? Das es dann heißen kann es sind weniger Kinder In Hartz IV ?

Mit freundlichen Grüßen
Nancy Allen

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DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Allen,

Es gibt das Sprichwort: "Traue nie einer Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast". DIE LINKE hatte sich zuletzt bei der Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen Ende Juni die Mühe gemacht und nachgerechnet. Anstatt der von der Bundesagentur für Arbeit errechneten Arbeitslosenzahl von 3,41 Millionen Menschen kamen wir auf 4,55 Millionen Menschen, die in Deutschland arbeitslos sind. Dahinter stehen Familien, Angehörige und Kinder. Die Zahlen dazu finden Sie auf unserer Internetseite:
http://www.die-linke.de/politik/themen/tatsaechliche_arbeitslosigkeit/

Derzeit ist gesetzlich geregelt, dass Kinder und junge Erwachsene nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, wenn sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II) und das Einkommen ihren Bedarf übersteigt. Der Bedarf berechnet sich aus dem jeweiligen Regelsatz, gegebenenfalls Mehrbedarfszuschlägen und dem Prokopfanteil der Unterkunfts- und Heizkosten. Das vorausgesetzt, fallen die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem SGB II-Leistungsbezug in drei Fällen heraus:
- die von dem getrennt lebenden Elternteil Unterhalt oder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und dazu Kindergeld und Wohngeld erhalten,
- die in Verbindung mit Weisen- oder vergleichbaren Renten, Kindergeld und Wohngeld erhalten
- die über ein eigenes Erwerbseinkommen verfügen und damit ihren Bedarf decken können bzw. in Verbindung mit Unterhalt, Weisen- oder vergleichbaren Renten, Kindergeld und Wohngeld beziehen.

Durch die Festlegung und Durchsetzung der Vorrangigkeit der Leistung Wohngeld findet eine Verschiebung der zuvor Sozialgeld beziehenden Kinder von 0 bis14 Jahren in das Wohngeld statt, womit sie technisch nicht mehr Hartz-IV-Empfänger sind und somit aus der Statistik herausfallen. Das ist sehr wohl Schönfärberei, die aber offensichtlich für die Bundesregierung einfacher ist, als Kinderarmut zu bekämpfen. Erschwerend kommt für die kindergeldberechtigten, ALG-II-beziehenden Eltern hinzu, dass der nicht benötigte Teil des Kindergeldes bei ihnen angerechnet wird. Insgesamt trifft diese Praxis wegen der Unterhaltszahlungen vor allem Alleinerziehende. Einen Nutzen für die Betroffenen gibt es nicht. Konnte das Geld bisher "aus einer Hand" bezogen werden (wie es Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) nach der Hartz- IV-Reform immer wieder betonte), müssen jetzt alle Unterlagen bei zwei Verwaltungsstellen eingereicht werden. Das bedeutet nicht nur mehr Bürokratie, sondern über die ohnehin prekäre, menschenunwürdige Situation hinaus für die Betroffenen mehr Aufwand und Zeit. Außerdem müssen sie sich nun mit den Berechnungen von zwei komplizierten Bescheiden auseinandersetzen. Eine Verbesserung? Wohl kaum!
Daraus lässt sich nur eine Schlussfolgerung ableiten, die diese Praxis der Bundesregierung verständlich macht. Sie kann vor den Bundestagswahlen keine schlechten Zahlen gebrauchen. Da ist jedes Mittel recht. Wir dagegen fordern: "Hartz-IV muss weg" und eine individuelle und bedarfsorientierte Kindergrundsicherung muss eingeführt werden. Mehr dazu:

http://die-linke.de/politik/themen/hartziv_muss_weg/

http://www.die-linke.de/index.php?id=251&tx_ttnews[tt_news]=3322&tx_ttnews[backPid]=35&no_cache=1

http://die-linke.de/wahlen/positionen/themen_az/io/kinderarmut/

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Maurer, MdB