Portrait von Ulrich Maurer
Ulrich Maurer
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ulrich Maurer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Dieter G. •

Frage an Ulrich Maurer von Dieter G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Genosse Ulrich Maurer!

Am 5. April 2008 fand bekanntlich in Karlsruhe eine regionale MV zur Wahl der Delegierten zum nächsten Bundespartei der LINKEN im Mai d. J. in Cottbus statt. Als Mitglied der LINKS-Partei und Mitglied der BAG.queer in der LINKEN habe auch ich daran teilgenommen.

Meine Fragen beziehen sich auf den sog. Bundestrojaner bzw. die heimliche Online-Durchsuchung von Computern. Sie sind u.a. auch Mitglied im Rechtsausschuss der Fraktion die LINKE im Bundestag.

1. Halten Sie den Gesetzentwurf(BKA-Gesetz) der Bundesregierung, der gestern zwischen Schäuble(CDU) und Zypries(SPD) ausgehandelt und beschlossen wurde grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar ?

2. Das BVerfG hatte kürzlich nach einem Eilantrag eine vorläufige
Endscheidung zur heimlichen Online-Durchsuchung getroffen. Bei welchen genauen §§ im Strafgesetzbuch sollten nach Ihrer Ansicht heimliche Durchsuchungen des privaten Comupters ermöglicht werden ?

3. Sind Sie der Meinung, dass sich die LINKS-Partei ausreichend für die Wahrung der Grundrechte einsetzt und welche diesbezüglichen Aktivitäten finden statt bzw. Arbeitsgemeinschaften gibt es weiter in der Partei/Fraktion ?

Die Beantwortung meiner Fragen hier bei Abgeordnetenwatch halte ich deshalb für wichtig, weil auch die allgemeine Öffentlichkeit diese lesen sollte. Bitte verweisen Sie mich deshalb nicht an Ihr Wahlkreisbüro, denn dann bleiben die Antworten ja unter uns. Vielen Dank für Ihre Mühe !

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking

Portrait von Ulrich Maurer
Antwort von
DIE LINKE

Frage 1: Nein. Der Gesetzentwurf steht in Widerspruch zu Art. 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung).

Frage 2: Meine Fraktion lehnt jegliche Form von Online-Durchsuchungen ab. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Urteil zum Großen Lauschangriff festgestellt, dass es einen privaten Kernbereich geben müsse, der auch durch Ermittlungsbehörden nicht angetastet werden darf. Diesen Grundsatz sieht DIE LINKE. auch dadurch verletzt, dass es möglich ist, mittels eines Trojaners Geräte wie die Webcam oder das eingebaute Mikrofon des Computers zu aktivieren und somit den Wohnraum zu überwachen.

Frage 3: Die Partei DIE LINKE. und ihre Bundestagsfraktion haben sich stets ohne Einschränkung für die Wahrung der Grundrechte eingesetzt. Zeugnis davon legen die Erklärungen und Veröffentlichungen vor allem der Abgeordneten Petra Pau und Jan Korte ab (s. hierzu die Website meiner Fraktion www.linksfraktion.de bzw. meiner Partei www.die-linke.de). Auf Parteiebene existiert die Bundesarbeitsgemeinschaft "Bürgerrechte und Demokratie".

Ulrich Maurer MdB